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Ich gehe sogar noch ein Stück weiter, dass man sie erst bei angekündigten Baubeginn eintragen sollte.
Zur Begründung: Bei uns in der Gegend schwirrt in den Katasterplänen seit 20 Jahren eine beplante Straße (Bebauungsplan) umher, die so nie gebaut wurde und inzwischen auch durch eine Autobahnauffahrt überbaut wurde. Trotzdem ist der Katasterplan und der Bebauungsplan ein “hochoffizielles Dokument” aus dem man ja eine geplante Straße ableiten könnte
Gruß aus Thüringen
osm-esa