Dürfte ich den Radweg eintragen? Mir geht aber nicht so sehr um diesen konkreten Fall; das soll nur ein Beispiel sein. Worauf muss ich da generell achten?
Informationen sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Anders wäre es, wenn der Pressemitteilung eine Karte beiliegen würde, von der dürfte man nicht abmalen.
Ich habe dabei überhaupt keine Schmerzen. Wenn ich in der Zeitung von kaputter Infrastruktur oder einem geschlossenen Geschäft oder… lese, dann trage ich das schonmal so in die Datenbank ein. Als Quelle gebe ich dann zB die Zeitung mit Datum an oder wenn es ein online Artikel ist, verlinke ich den.
Das Faktum an sich ist nicht geschützt. Wenn du basierend auf der Presse-Meldung etwas eintragen kannst, ist dies legal. Man sollte sich aber sicher sein, dass es vor Ort dann auch wirklich ein Faktum ist.
Bspw. bei sowas wie xyz wurde umbenannt. Das kann dann offiziell so beschlossen sein, aber vor Ort hat sich möglicherweise noch nichts geändert.
Pressemitteilungen bilden nicht immer die Fakten ab und sollten meist vor Ort überprüft werden.
Mir sind beispielsweise schon folgende Ungenauigkeiten aufgefallen:
Der neue Radweg hat sich als asphaltierter Feldweg herausgestellt.
Der neue Radweg hat sich nur als Fußweg mit “Fahrradfahrer frei” (damit Schrittgeschwindigkeit) herausgestellt.
Die xy-Straße wurde angeblich zum verkehrsberuhigten Bereich, aber nur ein Drittel der Straße wurde entsprechend beschildert.
Die Ende des Monats geschlossene Bäckerei hat zwar wirklich geschlossen, der neue Eigentümer hat diese dann aber am nächsten Tag neu eröffnet.
Zum Fahrplanwechsel sollte es drei neue Bushaltestellen geben, sogar im Fahrplan waren die Halte eingetragen, man hat aber vergessen die Haltestellen zu bauen, folglich hielt da erst 12 Monate später ein Bus.
Mit “Straßensperrung” oder “Brückensperrung” ist manchmal nur der KFZ-Verkehr gemeint.
Die neue Einbahnstraße stellte sich nur als eine unechte Einbahnstraße heraus und Radfahrer waren sogar ausgenommen.
Der neue Radweg stellte sich nur als Radfahrstreifen heraus.
Da bin ich sehr vorsichtig. Den “direkten” Pressemitteilungen von Behörden kann man schon ein bisschen mehr vertrauen, als den daraus entstehenden, von Journalisten gefertigten Veröffentlichungen. Diese hinterfrage ich immer, denn die “Fehlerquelle” Mensch ist leider nicht zu unterschätzen! Oder glaubst du alles, was in der Zeitung steht?
Hier geht es aber eigentlich um die lizenzrechtlichen Fragen.
Dies ist m.E. nicht pauschal zu beantworten. Es ist immer auf die urheberrechtlichen Angaben der jeweiligen Anbieter zu achten.
so lange ich keine in der Veröffentlichung genutzten Bilder als Hintergrund zum abzeichnen nutze wüsste ich nicht, was, wie oben schon erwähnt, gegen ein Eintragen von Informationen spricht. Aus Urheberrechtssicht.
Dass da ggf. ein fixme oder note dran kommt, dass die Info nur aus einer PM (oder was auch imnmer) stammt, ändert nichts daran, dass ich Infos erstmal in die Datenbank packe. Hier gibt es nicht genug aktive Mapper vor Ort, die sowas zügig vor Ort verifizieren. Also bleiben hier Änderungen sowieso häufig jahrelang unbemerkt.
(die Sixtfiliale, die überaschend geschlossen hat, wie meine Firma per interner Mail mitteilte, und die ich dann aus der Datenbank nehmen wollte, war noch gar nicht drin. Naja. Wird halt nicht perfekt hier)
Ich seh kein Problem, nach einer Pressemitteilung zu mappen, würde aber bei Gelegenheit nachsehen, ob sie stimmt. Ich habe letztens nach einem Zeitungsbericht zur “Eröffnung” einen Weg abgefahren und musste durch die Baustelle radeln. Der Fototermin mit Banddurchschneiden hat sich wohl nach dem Terminplan der Honoratioren gerichtet, die Arbeiter brauchten noch paar Wochen…
Bei diesem Hinweis brauche ich sogar die Presse, um zu erfahren, was wir da mappen
Generell sehe ich da kein Problem, habe das auch schon ein paar mal gemacht:
Irgendein Blitzer: Note erstellt
Neuer Radweg: Note erstellt und abgearbeitet als es Luftbilder gab
Baum entfernt aufgrund eines Zitats eines Försters in einem Zeitungsartikel: stellte sich als Falschmeldung raus und habe das nach Vorort recherche dann revertiert und der Zeitung Bescheid gegeben.
Will sagen: Obacht beim Informationen sammeln in Presseveröffentlichungen
Das Faktum an sich ist nicht geschützt. Wenn du basierend auf der Presse-Meldung etwas eintragen kannst, ist dies legal. Man sollte sich aber sicher sein, dass es vor Ort dann auch wirklich ein Faktum ist.
Außer eine Zeitung gilt als Datenbank, dann ist der Inhalt unabhängig davon geschützt.
Sind die Inhalte Ergebnis einer Auswahl? Sind sie systematisch angeordnet? Kann man einzelne Informationen entnehmen? Das wären Anhaltspunkte für einen Schutz in der EU.
Wenn eine Zeitpunkt das abdruckt, ist das ein Zitat. Die Urheberrechte bleiben dabei unberührt.
Aus der Karte gewonnene Daten, die du in OSM einträgst, veröffentlichst du unter einer freien Lizenz, die eine Weiternutzung ohne Namensnennung erlaubt. Das darf nur der Urheber der Karte, weil sie als Datenbankwerk geschützt ist.
Bei dem Foto kommt es darauf an, was du damit machst. Es ist kein Datenbankwerk und auch kein Teil von einem, du kannst die Informationen, die du aus Ansicht des Bildes gewinnst, also in OSM eintragen. Du dürftest das Bild selbst aber z.B. nicht unter einer freien Lizenz bei Wikimedia Commons hochladen.
Also kann ich alles was unter § 5 Abs 1 fällt zum Mappen hernehmen, weil das keinen urheberrechtlichen Schutz genießt? Das wären Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen.
Spontan fällt mir da jetzt eine öffentliche Ausschreibung ein. Sowas enthält praktisch immer eine detaillierte Karte und für den eingangs erwähnten Radweg gab es z.B.auch so eine Ausschreibung. Wäre so eine Ausschreibung eine amtliche Bekanntmachung im Sinne von § 5 Abs 1 ?
Das erste tut nix zur Sache und das zweite sehe ich auch so, deshalb wurde die Meldung vom Moderator abgelehnt. Angesichts ständiger Übermoderation musst Du den Moderatoren schon ausreichend Zeit geben, das zu prüfen.
Laut meinem Link (bezieht sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs) handelt es sich bei öffentlichen Ausschreibungen um “andere amtliche Werke”, also wäre dann Abs. 2 relevant.
Dann kann ich die Informationen die ich aus der Ansicht von einem Google StreetView Bild erkenne, in OSM eintragen? Oder unterscheidet man zwischen Pressebildern und “anderen” Bildern?
Das Bild in Google StreetView ist Teil einer Datenbank und damit rechtlich anders zu bewerten als ein einzelnes Foto, das ein Beamter für eine Pressemitteilung gemacht hat.