Mannheim - Fußgängerzone

Hallo liebe OSM-Gemeinde,

ich habe eine Frage hinsichtlich der Innenstadt-Beschränkungen für Mannheim.
Die Fußgängerzone ist in OSM aktuell nicht für Lieferverkehr freigegeben.
Nun sind wir bei Recherchen zu Einfahrtsbeschränkungen auf das folgende Dokument gestoßen:
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2018-02/Satzung%20%c3%bcber%20Sondernutzungen%20in%20der%20Fu%c3%9fg%c3%a4ngerzone.pdf

Ich verstehe es so, dass damit ein gewisser Lieferverkehr gestattet ist. Auch wenn die Schilder das nicht zwingend besagen.

Darf man die Daten entsprechend anpassen oder hat jemand in dem Themenfeld bereits Erfahrungen?

Danke für Eure Hilfe

Gruß
Daniel

Kannst Du bitte den Link nochmal kontrollieren? Bei mir führt der aktuell nur auf einen “Fehler 404 – Seite nicht gefunden”.

Auf Mapillary finden sich Aufnahmen von April 2020, wo eine Freigabe für Lieferverkehr bis 7,5 t zwischen 0 und 11 Uhr sowie für Radfahrer zwischen 20 und 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zu erkennen ist. Stimmt das noch mit der aktuellen Beschilderung überein?

Hallo hsc666,

bitte entschuldige. Ich habe den Link nun angepasst.

Es gibt aber auch einige Ecken, da ist laut Beschilderung nur für die Straßenbahn frei.
Daher meine Frage.

Dann hat es wohl bisher noch niemand für erforderlich gehalten, das zu mappen.

Ich hatte jetzt nicht die Zeit und Muse, alle Zugänge zur Fußgängerzone auf Mapillary anzusehen. Schilder ohne Lieferverkehr frei habe ich nur am Paradeplatz entdeckt. Und dort scheint Lieferverkehr faktisch nicht erforderlich, weil es keine entsprechenden Geschäfte gibt. Vielleicht ist das der Grund.

Das ist alles eher komplex. Ich habe es mal angefangen, aber es ist immer noch unvollständig. Am wichtigsten ist zu erst die Erfassung der einzelnen Schilder vor Ort (traffic_sign=*) habe ich mittlerweile festgestellt (9070886752, 9070886746, 9070886726, 177153136).
Dann geht auch die Umsetzung einfacher: 41452250, 4881845, 273347500, 273332419, 4881737

Wenn es nun Zusatzbestimmungen gibt, kannst Du das entsprechend an den Wegen eintragen, aber nicht vergessen ein note=* an die Linien anzubringen um auf die Widersprüche zwischen Schild und den Zugangsbestimmungen in OSM hinzuweisen.

Ich habe noch ein neueres bzw. aktuelleres Dokument aufgetan:

https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-11/s06-10.pdf

Das mag sein. Aber meinem Verständnis nach ist das lediglich die Rechtsgrundlage um ein Verkehrszeichen aufzustellen. Und nur das zählt (=> OTG-Regel). Wie sollte auch ein Auswärtiger, der mit seinem Fahrzeug dort ankommt, das wissen? Es muss doch keiner alle Satzungen der Gemeinden lesen, durch die er fährt. Jedenfalls wurde mir das so nicht bei der Führerscheinprüfung nahegelegt :wink: