Auf Mapillary finden sich Aufnahmen von April 2020, wo eine Freigabe für Lieferverkehr bis 7,5 t zwischen 0 und 11 Uhr sowie für Radfahrer zwischen 20 und 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zu erkennen ist. Stimmt das noch mit der aktuellen Beschilderung überein?
Dann hat es wohl bisher noch niemand für erforderlich gehalten, das zu mappen.
Ich hatte jetzt nicht die Zeit und Muse, alle Zugänge zur Fußgängerzone auf Mapillary anzusehen. Schilder ohne Lieferverkehr frei habe ich nur am Paradeplatz entdeckt. Und dort scheint Lieferverkehr faktisch nicht erforderlich, weil es keine entsprechenden Geschäfte gibt. Vielleicht ist das der Grund.
Das ist alles eher komplex. Ich habe es mal angefangen, aber es ist immer noch unvollständig. Am wichtigsten ist zu erst die Erfassung der einzelnen Schilder vor Ort (traffic_sign=*) habe ich mittlerweile festgestellt (9070886752, 9070886746, 9070886726, 177153136).
Dann geht auch die Umsetzung einfacher: 41452250, 4881845, 273347500, 273332419, 4881737
Wenn es nun Zusatzbestimmungen gibt, kannst Du das entsprechend an den Wegen eintragen, aber nicht vergessen ein note=* an die Linien anzubringen um auf die Widersprüche zwischen Schild und den Zugangsbestimmungen in OSM hinzuweisen.
Das mag sein. Aber meinem Verständnis nach ist das lediglich die Rechtsgrundlage um ein Verkehrszeichen aufzustellen. Und nur das zählt (=> OTG-Regel). Wie sollte auch ein Auswärtiger, der mit seinem Fahrzeug dort ankommt, das wissen? Es muss doch keiner alle Satzungen der Gemeinden lesen, durch die er fährt. Jedenfalls wurde mir das so nicht bei der Führerscheinprüfung nahegelegt