Ok stimmt! Dann sollten aber die entsprechenden straßenbegleitenden Wege am besten allgemein als straßenbegleitend getaggt werden, damit nicht sämtliche speziellen Verbote/Erlaubnisse extra ergänzt werden müssen. Die speziellen Verbote können dann landesweit über die im Wiki hinterlegte access-Liste abgebildet werden und es gibt kein kuddel-muddel oder es wird etwas vergessen.