Lustige Sachen :D

Die haben wohl zu “späti” gemerkt, dass sie die falsche Zahl gewählt haben. Hätten sie es rechtzeitig gemerkt, hätten sie vielleicht die 6 einfach auf den Kopf stellen können.

Vielleicht wollten die ja auch gar nicht die Hausnummer in den Namen einbinden, sondern ihr Geburtsdatum oder das Gründungsjahr oder ihre Glückszahl oder … :wink:

Gründungsjahr?

1962 gab es in ganz West-Deutschland noch keine Spätis, wie wir sie heute kennen. In der DDR jedoch seit den 1950´igern.

In Wessiland ab Mitte der 1980´iger.

Auf den damaligen Betriebsgeländen von Phillips, Uniroyal und Talbot etc. in Aachen gab es Einkaufsläden, die Tag und Nacht geöffnet waren für die 3-Schicht-Werktätigen (ausschließlich).

Na also, passt doch … wenn die alt-aramäische Syrer Ende der 50er aus der DDR weggemacht und Ihren Späti gleich mitgenommen haben … :upside_down_face:

Radfahrende Pferde frei:

Also ich will ja nicht unken, aber so langsam wird das seltsam hier in Aachen. Oder steckt da ein System dahinter, welches ich nicht begreife?


:thinking:

Hallo

wahrscheinlich unser normales Zeitsystem.
Also, das Geschäft hat 24 Stunden geöffnet deshalb die 24 im Namen

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Tatsächlich! Das ist ein Argument KLICK…

Daraus könnte ich also ableiten, daß der Späti hier 62 Stunden am Tag geöffnet ist?

:joy:

Ist schwer in Mode…

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aber geöffnet bis 23.59 was macht er die eine minute?

wenigstens einmal am Tag muss der Ladeninhaber pinkeln gehen …
:wink:

Jedenfalls ist es irreführende Werbung, wenn ein Kiosk angeblich 24 Stunden geöffnet sein soll, letztlich aber nur 23 Stunden und 59 Minuten geöffnet ist.
(Vermurtlich gab es irgendein Problem, auf der Homepage 0.00 bis 24.00 Uhr zu schreiben oder die verantwortliche Person kam gar nicht auf die Idee, dass man 24 Uhr schreiben könnte und wollte nicht 0.00 bis 0.00 schreiben :slight_smile: )

Jetzt wird es schwierig!

Auch sowas ist in Aachen schon mal unterwegs.

Wo darf sowas fahren? Bürgersteig? Radweg? Auf der Fahrbahn?

:grinning:

Kurios.

Rein rechtlich gesehen handet es sich bei dem Röhnrad um ein Sportgerät und kein für den Straßenverkehr geeignetes Fahrzeug. Wenn sich damit überhaupt im öffentlichen Raum bewegen darf, gilt man damit mit Sicherheit rechtlich gesehen als Fußgänger.

Das mit dem Anhalten dürfte noch das geringste Problem sein. Wie soll man mit dem Teil den Straßenverkehr (egal ob Fußgänger oder Fahrzeuge) ausreichend beobachten können, wenn man mit dem ganzen Körper rotiert? Mag ein netter Gag sein, damit in der Stadt unterwegs zu sein, als Polizei-Streife würde ich eine Person, die damit im Straßenverkehr unterwegs ist, egal ob auf dem Bürgersteig oder auf der Straße, anhalten und auffordern, sich ein geeigneteres Geländer zum Rhönradfahren zu suchen.

Habe gerade festgestellt, dass es Rhönrad und nicht Röhnrad heißt.

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Es gibt natürlich auch eine Möglichkeit, mit dem Rhönrad straßenverkehrskonform unterwegs zu sein: media – rolleast.de
Ein Küsntler ist von Aachen bis in den Iran mit seinem Rhönrad gewandert. Dabei hat er es aber vor sich hergerrollt. Er wird schon gewusst haben, wieso er es bei der Wanderung nicht so genutzt hat, wie man es normalerweise als Sportgerät nutzt.

Immerhin … :smile:.

Es gibt Jecken, die treiben es doller und erobern damit die Herzen der Iren und Deutschen.

Im Jahre 2005 ist der Radio-Moderator Marcus Kaiser vom damaligen Berliner Sender r.s.2 mit seinem Kühlschrank - genannt “Hans-Werner” - quer durch alle Bundesländer Deutschlands gereist.

Per Anhalter !!!

Die Lebensmittel, die man ihm während der Tour großzügig spendiert hatte hielten weniger lange durch, als der Tramper selber. Er hatte sein Ziel zwar müffelnd aber heile erreicht.

Und der Ire Tony Hawks (ebenfalls Radio-Moderator u.a.) hat es 2002 vorgemacht. als er mit einem Kühlschrank einmal die irische Küste umrundete.

Auch per Anhalter !!!

Jawoll …! Stimmt!

. Wenn sich damit überhaupt im öffentlichen Raum bewegen darf, gilt man damit mit Sicherheit rechtlich gesehen als Fußgänger

mit einem so sperrigen Gegenstand im Gepäck wird man laut STVO. vermutlich meistens die Straße nutzen müssen (schiebend), weil man die Fußgänger auf dem Gehweg behindern würde.

Bleiben die verkehrsberuhigten Bereiche, wo man auf der Straße spielen darf.

+1 da darf man m.W. auch mit dem Rhönding radeln, solange man keine Fußgänger oder spielenden Kinder überrollt. Und wer das noch toppen will, versucht sich an der einspurigen Version:
Herr der Ringe - sportfanat.de

Das top ich doch mit einem Lächeln …

… und einem launigen Hoppe-hoppe-Reiter …

Kommt aus Finnland dieses Form der Fortbewegung. Das hatten wir noch nicht mal in Aachen, - der deutschen Hauptstadt des Pferdesport.

Und das ist garantiert auch auf den Gehwegen erlaubt :grin: .