Die Kinder sind bestimmt ausgezogen, da reicht zum Wohnen jetzt der Platz im Schuppen und im Alter hat man doch gerne einen großen Garten…
Da steht, die Hausnummer wurde abgerissen. Wenn dabei das Haus abgerissen ist, frage ich mich, wie fest und tragend die Verankerung der Hausnummer in der Wand war und warum man das macht…
Die richtige interpredation der Schilder Kombi wie ich sie verstehen würde ist:
- Durchfahrverbot für Fahzeuge aller Art,
- wer Anlieger ist darf dort mit maxmial 30 reinfahren.
Alles nicht soo schlimm.
man kann sich bei Verkehrsschildern ja nicht ausdenken was gemeint sein sollte, sondern sie haben eine definierte Bedeutung die immer gleich sein soll.
Natürlich hat jedes dieser Schilder eine eindeutige Bedeutung. Ich habe mir da nichts ausgedacht, ich interpredieren nur in dem Fall die Schilder Kombination. Die Gemeinde will ja an der Stelle was regeln…
Ob das eine Schild oben oder unten sein soll ist glaub ich egal.
Und den Schilderaufsteller ist das ebenso egal.
Nicht wirklich, da Schilderkombis von oben nach unten gelesen werden und die tiefer hängenden sich ggf. auf das darüber hängende beziehen.
Diese Kombi hier ist genau so unsinnig wie die von @thefabi gepostete:
Verbot für alle Fahrzeuge, außer Landwirtschaftlicher Verkehr, aber nur, wenn der Landwirt zu Fuß oder mit dem Rad kommt … ![]()
Worauf beruft sich Deine Interpretation und die der anderen? Gibt es da eindeutige Rechtsverordnungen oder Anbringungsvorschriften?
Für mich sagt diese Schilder-Kombi aus, daß privater Individualverkehr verboten, landwirtschaftlicher Verkehr jedoch zugelassen ist und daß Fußgänger und Radfahrer freien Zutritt bzw. freie Fahrt haben.
So rein nach gesunden Menschenverstand sag ich mal …
Danke! Seh ich auch so. So einfach kann die Welt sein und das, ohne sich intellektuell groß aus dem Fenster hängen zu müßen.
Diese Schilder Kombination ist ja tatsächlich nicht sehr gelungen. Da gebe ich Dir Recht.
Statt des blauen Lolli (Vz240) hätte dort ein Zusatzschild “Radverkehr frei” (Vz1022-10) genügt.
Nur ich kann mir nicht vorstellen dass ein Landwirt dort nicht mit seinen Fahrzeugen durch darf.
Aber falls er Probleme bekommen sollte, dann würde die Gemeinde ziemlich schnell das blaue Schild abhängen wenn es so wäre.
Erstens zur Erinnerung: wir diskutieren hier “Lustige Sachen”
Zweitens: die Anordnung der Gefahr-, Vorschrifts- und Richtzeichen ist egal, da diese eigenständige Regeln sind. Allerdings sollten sich diese Verkehrszeichen nicht widersprechen, da dies zu unklaren Regelungen führt.
Die Anordnung von Zusatzzeichen ist nicht egal, da diese fast immer einen Bezug zu einem anderen VZ haben. Diese sind deshalb in der Regel unter dem VZ anzubringen, auf das sie sich beziehen (§ 39 Abs. 3 Satz 3 StVO). “in der Regel” deshalb, weil es Ausnahmen gibt: z.B. ZZ 1000-32 ist über dem VZ 205 anzuordnen:
![]()
“Anlieger frei” unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nimmt klar die Anlieger von der Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Isso!
Bei der Schilderkombi von @Map_HeRo ist die Kombi widerprüchlich: VZ 250 schließ jeglichen Fahrzeugverkehr aus, ausgenommen landwirtschaftl. Verkehr (egal ob LKW, Traktor, Mähdräscher, PKW, Fahrrad …). Das VZ 240 schließt dagegen allen anderen Verkehr außer Fuß-und Radverkehr aus, ohne Ausnahme durch Zusatzzeichen. Für das, was wahrscheinlich gemeint ist, wäre VZ 240 mit ZZ landw. Verkehr frei ausreichend gewesen.
Ja Manni, die Abschweifung kam gestern von Dir mit Deinem Vorschlag der korrigierten Schilderanordnung. Ich erinnere mich, es wurde schon mehrfach hier im Forum und auch woanders argumentiert, dass das Zusatzschild immer auf das oberste Schild bezieht. In dem Fall auf das Vz250. Daher ist das 30er Schild auch im Zusammenhang mit den anderen zwei zu deuten. Wenn das 30er Schild unabhänge von den anderen sein sollte, dann muss es mit Abstand angebracht werden. Die beiden Schilder regeln ja zwei unteschiedliche Sachen und widersprechen sich auch nicht, im Gegensatz Map_HeRo’s Beispiel.
Die Schilderaufsteller haben sich dort schon was dabei gedacht.
So genug Offtopic.
Sehr gut, da hab ich noch was zum wieder auf lustig einstimmen. Ein Wanderparkplatz auf dem Berg, und da weht fast immer ein kräftiger Wind. Ich finde, das ist auf dem Schild recht anschaulich dargestellt:
Yepp, selbst die weiße Farbe ist weggeweht.
Typisch. Da wurde mal wieder minderwertige Farbe mit geringer Windfestigkeit verwendet.
Wir sollten bei Schildern vorsichtig sein, nicht alles was wir OTG finden, ist automatisch richtig Chemnitz: Schreibfehler auf Straßenschild sorgt für Diskussionen , aber bei OSM richtig erfasst Way: Dr.-Frieda-Freise-Straße (1188794562) | OpenStreetMap
Das ist doch kein Wind auf dem Schild!
Das ist nur ein sehr flotter Schritt
.
Glaub ich nicht. Dann stände da ja “Hochgeschwindigkeitswanderparkplatz”.
Da ist wohl der Pfeil vom Einbahnstraßenschild verrutscht






