Doch. Da steht “Das Verbot ist auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen, einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t beschränkt.”
Wenn es sich auf das Hauptzeichen beziehen würde, stände da “Das Verbot ist auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen, einschließlich ihrer Anhänger, SOWIE NUTZFAHRZEUGE mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t beschränkt.”
Das vordere Schild ist fix und korrekt, steht dort so nach jeder Einmündung.
Die Nebenanlagen auf der anderen Straßenseite sind wegen Bauarbeiten gesperrt, Fußgänger und Radfahrer werden über diese Seite umgeleitet. Beim Aufstellen der Baustellenbeschilderung hat -wie eigentlich immer- jemand geschlampt und vorne wie hinten VZ 241-30 und 241-31 vertauscht. Der Radfahrer hinten im Bild macht also im Grunde alles richtig. Ist halt nur völliger Schwachsinn, dass Fußgänger und Radfahrer für etwa 50m vertauscht verkehren sollen (und überdies die Schilder samt Füßen die Hälfte von Geh- und Radweg blockieren). Kommt natürlich reihenweise zu kritischen Situationen.