Luftbilder befreien, aber wie?

Hallo Matthias,

für eine Nutzung der Luftbilder für OSM-Zwecke ist kein allgemeines CC/PD erforderlich. Es genügt ein kostenloses Nutzungsrecht zur Erzeugung von Open Data Folgeprodukten. Eine Beispiel für eine solche Regelung findest du unter Punkt 3 von http://www.geoimage.at/geoimage/geodatendienste

Da in Mecklenburg Vorpommern der Minister für Inneres und Sport für die Landesvermessung zuständig ist, wäre es interessant zu erfahren, in welchem Umfang OSM von den BOS genutzt wird. Ich beobachte einen bundesweit zunehmenden Trend von Polizei, Feuerwehren, Rettungsleitstellen, … zur Verwendung des OSM-Kartenmaterials als Zweitkarte, da es besonders in Neubaugebieten aktueller als das amtliche Material ist. Tablets mit OsmAnd sind bereits bei einigen Feuerwehren auf den Einsatzfahrzeugen verlastet. Einige Rettungsleitstellen betreiben bereits Nominatim- und Mapnik-Server mit lokalem OSM-Datenbestand.

Vor diesem Hintergrund sollte der Minister prüfen, ob eine Nutzungsgenehmigung an die Community nicht doch volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Die Republik Österreich hat dies schon vor Jahren erkannt und entsprechend gehandelt.

Sachsen hat zu Jahresbeginn die landesweiten Datensätze der Themen Flurstücke, Adressen, Verwaltungseinheiten und Geografische Bezeichnungen unter Verwendung der Datenlizenz Deutschland 2.0 mit Namensnennung (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) freigegeben. Die Freigabe der Orthofotos ist noch für das erste Halbjahr 2016 geplant.

http://www.gdi.sachsen.de/inhalt/info/bericht/160108/160108.html

Aufgrund der Vererbungsproblematik der Namensnennung ist derzeit eine OSM-Nutzung dieser Daten nicht möglich. Eine entsprechende Anfrage für eine OSM-Nutzungserlaubnis wird momentan von der Behörde geprüft.

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