Mauki
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Hab mal an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) geschrieben und folgende Antwort erhalten. Da werd ich nicht schlau draus.
*Nun zur Nutzung unserer Geobasisdaten für Openstreetmap. Entsprechende Anfragen haben wir und andere Landesvermessungsämter auch schon früher erhalten. Die freien Mitarbeiter von Openstreetmap wollen z.B. Luftbilder nutzen, um mit Hilfe von Editoren darin Landschaftsobjekte (Seen, Straßen, usw.) auszuwerten und neue, noch nicht aufgenommene Objekte lagerichtig einzutragen. Die so gewonnenen Kartenobjekte sollen dann in Openstreetmap öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies könnte als privater Eigengebrauch gesehen werden, ist es aber nicht. Alles, was der eigenen beruflichen Tätigkeit und natürlich auch der geschäftlichen Tätigkeit (Behörde) oder kommerziellen Tätigkeit (Unternehmen) dienen soll, ist kein privater Gebrauch mehr. Auch die Nutzung zu dem Zweck der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung im Internet ist kein privater Gebrauch, auch wenn sie von Privatleuten in ihrer Freizeit ausgeübt wird. Die Nutzung von Geobasisdaten für den Zweck des OpenStreetMapping, als der Erzeugung und Veröffentlichung von Kartenobjekten, ist kein privater Gebrauch. Für diese Tätigkeit bedarf es einer (verwertungs-)entgeltpflichtigen Lizenz. *