Frage an die Juristen: Wäre es erlaubt, LGL-Daten nur für den Abgleich des Kartenbildes zu verwenden (also z.B. die Bestimmung des x/y-Offsets der Bing-Luftbilder)? Solange die LGL-Daten nicht in der OSM verewigt, also gemappt, werden, dürfte da doch kein urheberrechtliches Lizenzgedöns dagegen sprechen, oder?