Ich hätte mal eine Frage zum Thema Klettern. Konkret geht es darum, dass Klettern auf Felsen im Wald nicht unter das allgemeine Betretungsrecht fällt und die Anbringung von Haken ebenfalls verboten ist (es sein denn, es gibt einen Betreiber, was selten der Fall ist).
Der Sandstein-Klettergarten befindet sich zudem im Naturschutzgebiet (Kernzone des Biosphärenparks, darf nicht betreten und schon gar nicht verändert werden). (1) iD – Sandstein Klettergarten | OpenStreetMap
Wie soll man am Besten mit diesen Informationen umgehen. Löschen? Oder gibt es eine Möglichkeit auf das strikte Verbot, die Fläche zu nutzen, hinzuweisen? Ich bin nicht sicher, ob der Felsen noch genutzt wird, aber die Informationen selbst können ja auch schon dazu verleiten, sich das mal vor Ort anzusehen, wenn man nach Kletterfelsen in der Nähe sucht.
Freue mich auf eure Rückmeldungen, wie sowas bestmöglich gehandhabt wird - in Naturschutzgebieten und auch außerhalb. Danke!
Grundsätzlich, wenn etwas vor Ort / am Luftbild erkennbar ist, ist es üblicherweise nicht zielführend es komplett zu löschen, sondern man sollte entsprechende access-Werte oder Lifecycle-Prefix setzen, sonst kommt es ohne diesen Einschränkungen wieder. Siehe auch dazu passen DE:Why we won't delete roads on private property - OpenStreetMap Wiki
Ich glaube, da gibt es eine gewisse Grenze was erlaubt ist und was nur mit Zustimmung des Eigentümers:
"Das Klettern an Felsen im Wald ist in Österreich durch § 33 Forstgesetz grundsätzlich als Erholungssuche erlaubt, sofern es sich um “freies Klettern” handelt. Freies Klettern ist z.b. Bouldern/Sportklettern ohne Hilfseinrichtungen.
Ab dem Anbringen von Bohrhaken oder andern “bleibenden Veränderungen” bedarf es hingegen der Zustimmung des Eigentümers.
Wir sollten aber auf jeden Fall @kuhni74,der den Punkt initial eingetragen der den Punkt als letztes ergänzt hat und auch immer noch sehr aktiv ist und @_MisterY, der die Relation gestern erstellt hat und auch aktiv ist einladen. (ich hoff, die Pings hier reichen? )
EDIT: verschaut, Kuhni hat ergänzt, nicht initial eingetragen.
Hallo! Danke für den Hinweis. Der Grund, warum ich die neuen Kletter-Tags hinzugefügt habe, ist, dass ich am langen Wochenende auf einer Klettertour war und wir an einigen Orten waren, die in OSM nicht als Klettergärten eingetragen sind. Das lag an fehlenden Kletter-Tags, obwohl die Namen „Klettergarten“ enthielten. Also habe ich hauptsächlich die neuen Kletter-Tags zu Objekten hinzugefügt, die ich auf der Karte gefunden habe, die „Klettergarten“ im Namen trugen und wie ein Kletterplatz aussahen (Klippe, Steinbruch usw.). Ansonsten kenne ich diesen speziellen Ort nicht. Die Person, die in der Nähe wohnt, war überrascht, dass es dort einen Kletterplatz gibt, von dem sie nichts wusste.
Danke fürs Anpingen. Ich hab den Punkt nicht initial eingetragen (er ist schon >18 Jahre alt), nur vor wenigen Jahren die oben angeführte source ergänzt. Ob es eine attraction ist oder nicht, da bin ich leidenschaftslos. Ich stimme aber zu, dass Erholungszwecke zulässig sein sollten. Kernzonen sind ja auch idR nicht mit Verbotstafeln ausgeschildert. Bohrhaken geht gar nicht, das sollte unbestritten sein.
Noch eine kleine Klarstellung, weil es im Eingangsstatement ein bisschen missverständlich formuliert war: Die Kernzonen dürfen zur Erholungsnutzung zu Fuß betreten werden, aber nur auf offiziellen Wegen (Wegegebot). Quer durch den Wald darf man nicht, und da die Felsen nicht am Weg liegen, darf man nicht zu den Felsen.
Das ist grundsätzlich korrekt, aber ich vermute, dass diverse Hilfsmitten bei den wenigsten bestehenden Klettergärten/Wänden (betrifft ja auch viele historische Klettersteige) mit Zustimmung installiert wurden und auch schon teilweise sehr lange (100+ Jahre) in Aktion sind. Ich würde im konkreten Fall die Sachen mappen, so wie sie sich vor Ort darstellen. Ggf. mit den bereits vorgeschlagenen informal resp. access-Tags, so das ersichtlich ist.
Interessant ist bei dem konkreten “Klettergarten”, dass ich überhaupt keine Infos dazu finde, weder über Google noch the thecrag.com u.ä. Woher kommt überhaupt die Info dazu?
Das wäre dann IUCN-Kategorie 1a, ich hab gedacht so etwas gibts in Österreich nur eins im Nationalpark Hohe Tauern. (Auf die Schnelle hier geschaut – European protected sites | Maps and charts | European Environment Agency (EEA) – sind deren Daten falsch? Beim Sandstein weisen die ein IV aus. Dabei auch noch drei vier winzige 1a alle auch in Salzburg gefunden.)
Touristenattraktion (Damits groß in OSM-Carto erscheint?) für einen zugewachsenen Steinbruch (laut den posts im verlinkten Forum) finde ich auch übertrieben. @_MisterY und auch @kuhni74 sollten einmal vorbeischaun was dort wirklich ist
Klettergarten ist ja schwer übertrieben, wie oben erwähnt gibt es einen 20 Jahre alten Foreneintrag (da wurden gerade die BPWW-Gesetze beschlossen), den ich als source zum node ergänzt hab: klettern im Westen von Wien - Forum Gipfeltreffen Darin sind u.a. Kletterkurse von 1977 erwähnt. 2015 war das laut späteren Kommentaren schon sehr verwachsen und die letzten Haken längst entfernt.
Ja,aber offenbar (2015) zugunsten einer nicht näher spezifizierten Toprope-Möglichkeit. Gut, das kann jetzt alles sein, von einem Baum bis zu einem gebohrten Stand samt Umlenkrolle. Aufgrund der “Popularität”, glaub ich halt nicht, dass dort viel installiert ist.