Löschung von Forst- und Wanderwegen

offizielle/behördliche bzw. in unserer Tabelle “verordnete” Schutzgebiete/Ruhezonen, erkennt man vor Ort daran, dass auf einer diesbezüglichen Ausschilderung zum Betretungsverbot oder Wegegebot, Wappen/Logo/Name der dafür zuständigen Naturschutzbehörde zu finden ist.

Nachtrag:
oder Sofa-Recherche, auf
https://www.lra-gap.de/de/jagd.html
sind unten 3 Anordnungen des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zu finden, die sich als saisonales Betretungsverbot nach unserem Schema in OSM integrieren lassen (soweit ich das ortsfremd überblicke liegen die aber woanders)

Guten Morgen,

zu nächsteinmal: stures Löschen von exsistierenden und benutzungsfähigen Wegen, sehe ich erst mal als Vandalismus an. Das/ die betreffenden Changesets gehören umgehend revertet. Sollte dort eine ausgewiesene Wildruhezone existieren, gehört diese erfasst. User “Jo Cassel” und andere haben sich intensiv damit beschäftigt, Links zum Erfassungsschema sind bereits genannt. Ergännzend, bzw. darüberhinaus gehören an die entsprechenden Wege die einschlägigen access-Tags, die vor Ort nachvollziehbar sind…

Ansonsten, wenn keine Wildruhezone im rechtlichen Sinne ausgewiesen ist, kann man nur auf die Vernunft der Waldbesucher hoffen. Solange und sofern entsprechende Wege nicht aus anderen Gründen (z.B. temporärer Holzeinschlag) gesperrt und als Fußgänger begangen werden dürfen, hat die liebe, gute Jägerschaft das zu dulden. Jäger haben keine hoheitlichen Rechte, daß sie einem des Waldes verweisen können (auch wenn sie es immer wieder zu gerne versuchen). Auch wenn es hart klingt, so sehe ich das…

Wenn alle Dinge, dem wem auch immer unliebsam sind oder stören, brauchen wir keine Karten mehr.

Sven

Deine Vermutung deckt sich nahezu mit den Feststellungen des VGH München, Urteil v. 11.12.2017 – 19 N 14.1022, aus dem ich oben schon zitiert habe und in dem es rein zufällig um u. a. genau diesen Wald geht.

Ebenso rein zufällig handelt es sich um ein Eigenjagdrevier, d. h. der Waldeigentümer jagt selbst. Eigentümer des Schlosses war bis zu seinem Tode letztes Jahr Dr. Hubertus Rechberg, von 2008 bis 2014 Vorsitzender im Jagdverein Garmisch-Partenkirchen. Dieser hatte es wohl eher nicht so mir den Forst- und Naturschutzbehörden.

Bleibt nur ausdrücklich zu hoffen, dass der oder die Erben dies etwas anders sehen. Dann würde ich aber eine konstruktive Zusammenarbeit erwarten, dass die gelöschten Wege wiederhergestellt und mit korrekter Attributierung versehen werden. Auch sein Zaun um Schloss und Weiler (lt. Luftbild überwiegend Weidezaun?) kann er ja gern selbst und exakt mappen.

Genau, reverten und den Vandalen anschreiben, und wenn es nochmal vorkommt, Strafanzeige stellen nach Paragraph 303b
https://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html :wink:

Hallo,

ich habe den Änderungssatz revertiert, ohne weitere Änderungen vorzunehmen.

access=*-Tags würde ich erst ergänzen, wenn jemand vor Ort tatsächlich Verbotsschilder sieht. Ob und wie wir illegale Verbotsschilder in unser Tagging einfließen lassen und welche Bedeutung unsere On-the-Ground-Regel hier spielt, ist eine separate Diskussion wert.

Viele Grüße

Michael

Allerdings steht dort auch, dass Sperren rechtens sind wenn sie den Anforderungen von Art. 33 gerecht werden. Und dort wiederum steht:

D.h. wenn der Eigentümer dort niemanden haben will (weil es zu viele sind), müsste er/sie eine Sperre errichten, wenn die Gründe mit Art. 33 vereinbar sind (aber ich bin kein Jurist kann das also nicht beurteilen).

Sollte es dann wirklich mal so eine Sperre geben, dann müsste der Weg in OSM mit dem entsprechenden access= ge-tagged werden in der Hoffnung dass z.B. Bergfex den Weg dann nicht mehr verwenden.

Oder verstehe ich das falsch?

Illegale Schilder werden natürlich gar nicht getaggt. Jedes offizielle Schild hat auf seiner Rückseite das Siegel der Gemeinde drauf kleben. Schilder ohne Siegel habe ich bisher ausnahmslos ignoriert und auch nicht erfasst.

Naja, einen Artikel weiter kann man lesen, dass das wohl so einfach nicht ist
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-34
aber grundsätzlich ist das schon der Ansatz, realexistierende Schutzgebiete/“gesperrte Gebiete” haben Einfluss auf den access der Wege, damit Datennutzer/Kartenanbieter überhaupt die Chance haben, damit angemessen umzugehen.

(Hier hat User blpe19892020 die Chance verstreichen lassen die Existenz der von ihm im OSM eingezeichneten Schutzgebiete zur Erläutern - daher meine Zustimmung zum Revert)

Das ist wohl nur lokal üblich. Ich kann mich nicht erinnern derartiges in meiner Gegend jemals gesehen zu haben. Außerdem: Auf Grund welcher Rechtslage sollte ein Verkehrszeichen keine Bedeutung haben, falls das Siegel fehlt? Bzw. wo steht, dass ein Verkehrszeichen gesiegelt werden muss?

ich habe hierzu auch vor ein paar Monaten mal einen Verkehrspolizisten gefragt, nach dessen Aussage (in Italien) gelten die Schilder auch, wenn sie nicht so ein Siegel tragen (obwohl die meisten Schilder ein Siegel haben, das ist ein kleiner Aufkleber auf der Rückseite), entscheidend ist dass sie rechtmäßig aufgestellt wurden.

In der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO):

das hat mit dem Siegel das ich meine (Referenz der Rechtsgrundlage, z.B. Gemeinderatsbeschluss, Verwaltungsverordnung etc.) nichts zu tun, sondern sagt dass das Schild technisch (Farbe, Reflektion, Material, Größe etc) ok sein muss

Ihr schweift etwas arg vom Thema ab. In so einem Privatwald wird man mangels Zuständigkeit eher kein gesiegeltes Verkehrszeichen finden.
Hier ist doch eher die Fragen, ob und in welcher Form einerseits der Waldbesitzer Betretungsverbote Ausschilderung kann und darf und andererseits Forst- und/oder Naturschutzbehörde entweder in Übereinkunft oder u. U. auch gegen den Willen des Waldbesitzers Schutzzonen einrichten darf. Je nach dem, welche Intention ein Waldbesitzer mit Eigenjagdrevier hat, kann die Jagd dem Naturschutz dienen oder eben im Widerspruch stehen.

ich würde es so sehen: wenn ein Schild da steht wird man mit großer Wahrscheinlichkeit dort nicht hindürfen, und wenn es daran Zweifel gibt kann man bei den örtlichen Behörden nachfragen, ob das Schild rechtens ist, und es ggf. abbauen lassen (bzw. wenn man durch die Auskunft dann weiß, dass es nicht rechtens ist, dann kann man es ignorieren oder als “illegales Schild” taggen wenn es nicht abgebaut ist.

Was ist mit den Löschungen aus diesem Changeset?
https://www.openstreetmap.org/changeset/85367405

ok, der User legt es wohl darauf an. Die Löschung erfolgte nur 4 Tage, nachdem die vorangegangene Löschung revertiert wurde, jetzt halt mit einer anderen Begründung.
Natürlich kann es sein, dass dieser Weg kaum sichtbar ist, aber in diesem zeitlichen Zusammenhang drängt sich ein anderer Verdacht auf.

Hallo Zusammen,

ich gehe mal von einer “versehentlichen” Löschung aus und habe den Weg wiederhergestellt.

Ich kenn mich da aus und werd’ das mal nach bestem Wissen und Gewissen machen. Ein Bachbett inkl. leichten Klettereien als Weg zu kennzeichnen halte ich für grob fahrlässig. Zumal die Schlucht bzw. das Bachbett nach Gewitter/ Starkregen zur Falle werden kann. Der Pfad ins Bachbett bleibt aber, klar ist der schmal, aber die Begründung für die Löschung kann ich jetzt nicht nachvollziehen, das war wahrscheinlich son typischer Routing/Navi Geher ohne Plan von nix, die haben da m.M.n. aber sowieso nix verloren. Die Wildfütterung hab ich auch eingezeichnet, allerdings keine passende Bezeichnung gefunden. Die abgesperrte Fläche könnte man auch noch bezeichnen ist ja auch n großer Zaun drumrum. Den Bachnamen hab ich auch noch korrekt eingetragen.

Servus chrsmsk,
schön das Du Dich darum kümmerst, es geht ja um eine reale Beschreibung der Situation
und nicht um gefährliche oder Phantasietrampfelpfade siehe aktuelle Diskussion im Forum.

Ich wollte anregen ob es Dir eventuell möglich wäre
die Situation fotografisch nachvollziehbar zB. auf Mapillary
oder in anderer Weise festzuhalten.

Auch als Grundlage für eventuelle spätere “Wegkomplettlöschungen”.

Gruss derBeKri

Da du in deinem Kommentar schreibst “weglose, nicht eindeutige Aufstiegsvariante. Man kann hier im Prinzip überall aufsteigen.” ist ja wohl davon auszugehen, dass dies kein Weg, sondern eher ein

, also die klassische “Lücke zwischen den Bäumen” ist. Um dem Willen des Waldbesitzers zu entsprechen (denn dieser entscheidet im waldrechtlichen Sinne, was ein Weg in seinem Wald ist) sollte m.e. an dem gemappten Konstrukt (du hast es ja korrekterweise nicht als highway=path eingetragen) nicht foot=yes stehen! Ein access=no wäre auch möglich, aber fast übertrieben.

… meint Uwe

edit: Rechtschreibung