Löschung von Forst- und Wanderwegen

Hallo Kartenbegeisterte,

ich bin auf folgenden Changeset gestoßen, in dem unter anderem einige von mir eingetragene Wege gelöscht wurden:
https://www.openstreetmap.org/changeset/82869412

In der Diskussion sagt der Löscher dass diese Wege auf seinem Grund verlaufen und öfter Wanderer kommen und das Wild aufscheuchen weshalb er sie entfernt hat.

Wie geht man hier normalerweise weiter vor?
(Ich verweise in den Changeset-Kommentaren gleich auf diesen Thread.)

Ich finde die Löschung auf jeden Fall zu radikal, gelöscht wurden unter anderem:

Eine Übersicht der veränderten Objekte:
https://osmcha.org/changesets/82869412?filters=%7B%22ids%22%3A%5B%7B%22label%22%3A%2282869412%22%2C%22value%22%3A%2282869412%22%7D%5D%2C%22date__gte%22%3A%5B%7B%22label%22%3A%22%22%2C%22value%22%3A%22%22%7D%5D%7D

Gruß,
Martin

Die Bayerische Verfassung garantiert jedem Fußgänger den freien Zugang zur Natur sofern sie auf den Wegen bleiben (Radfahrern nur bei Eignung des Weges).
In diesem Fall (Waldgebiet) müssen die Waldbauern das dulden.

Eine Ausnahme benötigt einer Genehmigung (AFAIK) und kann nicht einseitig vom Besitzer ausgesprochen werden.

Hab’ den/die Paragraphen nicht im Kopf/zur Hand.

Hatten wir grade: siehe hier.

Du suchst Artikel 27 des Naturschutzgesetztes

Fußgänger dürfen den Wald überall betreten - auch außerhalb von Wegen, auch auf Privatgrund.

Nur zur Info und ohne den changeset/Einzelfall jetzt beurteilen zu wollen
https://www.openstreetmap.org/way/786187829
landuse=forest
name=Wildschutzzone

Wir haben in den letzten Monaten ein Schema erarbeitet, wie welche Flächen zu taggen sind, und was dies ggf. für Wege bedeutet:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protection_title#Sonderfl.C3.A4chen
Um was es bei dieser “Wildschutzzone” da nun konkret geht, wäre daher schon interessant - ob damit ein vor-Ort Konflikt zu lösen ist, ist aber eine andere Frage …

Korrektur:
Das Betreten der freien Natur zu Fuß ist in Bayern nicht auf Wege beschränkt.
Radfahren ist auf Straßen und “geeigneten Wegen” zulässig. Laut aktueller Rechtsprechung liegt die Eignung eines Weges im Ermessen des Radfahrers selbst. Das bedeutet für uns aus OSM-Sicht, dass bei Wegen erstmal keine pauschale Unterscheidung Fußgänger/Radfahrer getroffen werden muss.
Amtlich getroffene Ausnahmen sind im Einzelfall natürlich möglich (=> Beschilderung oder Verordnung).

Zum urspünglichen Thema:
https://overpass-api.de/achavi/?changeset=82869412
Ich finde, das sollte Rückgängig gemacht werden. Es ist ja sogar der Zufahrtsweg zum Schloß gelöscht.
Zu den Wildschutzzonen könnte man die entsprechende Verordnung raussuchen und, wenn nötig, die access-Regeln anpassen.

Sehe ich auch so.

Bayr. Wildschutzgebiete: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-21?hl=true

Ja, und dank eines Kollegen aus Bayern haben wir inzwischen auch die o.a. Spezifikation um derartiges angemessen zu erfassen - sofern es den (bayrisch-)realexistierend ist.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es bei Konflikten mit Wegen aufgrund/durch/in Schutzgebieten sinnvoll sein kann, sich mal mit diesen Schutzgebieten zu befassen, bzw. sie in OSM zu erfassen - einfach um überhaupt eine nachvollziehbare Gesprächsgrundlge für Wegekonflikte zu haben.

Was aber den konkreten Changeset und seine Fragestellung anbelangt, muss ich sagen, mit

habe ich kein Problem
Jo

Bevor Ihr aber Wildschutzgebiete mappt würde ich erst einmal prüfen, ob solche dort tatsächlich existieren. Das Gebiet gehört zum Eigenjagdrevier Eschenlohe-Wengwies, Eigentümer ist (evtl war) ein Herr Rechberg, seines Zeichens Eigentümer von Schloss Wengwies. Und über diesen liest man erstaunliches:
https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/landkreis/jaegerchef-kritisiert-forstverwaltung-209397.html
Ob sich das inzwischen geändert hat, der örtliche Jagdverein hat andere Vorsitzende, weiß ich nicht. Interessant auch das Urteil aus 2017, das ich leider nicht verlinken kann, daher bitte selbst danach suchen: Kein Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand – Schutzwaldsanierung (VGH München, Urteil v. 11.12.2017 – 19 N 14.1022)

Ein Schelm, der Arges denkt - die Parallelen zur Argumentation des users blpe19892020 sind schon auffällig.

Zur Sache:

  • Löschung revertieren
  • Begründung:
    Wege sind real existierend, auch in amtlichen Karten vorhanden (will er diese auch löschen lassen), auf Luftbildern teils deutlich erkennbar
    Schutzgebiete wenn tatsächlich vorhanden können anders gemappt werden
    hat auch die Zufahrt nach Wengwies mit gelöscht

Liebe Diskutanten,
ich war der “Löscher”, von daher stelle ich mich der Diskussion gerne. Natürlich ist in der Bayerischen Gesetzgebung das Recht zur Waldbetretung gegeben, in Artikel 26 Absatz 2 steht aber auch: “Dabei ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen.”

Die achtsame Wanderung ist uns auch kein Dorn im Auge. Das Problem liegt vielmehr darin, das auf OSM basierende Wanderapps, allen voran die App von Bergfex, eine große Menge an Wanderern rund um die Uhr durch den Wald lotst. Damit werden Ruhezeiten (Wir hatten Wanderer nachts um 2 mit Stirnlampe genauso wie im tiefsten Winter) des Wildes unterbrochen. Dies hat zur Folge das wir bspw. diesen Winter knapp 200 Meter von der Fütterung(Die im Zentrum der gelöschten Wege liegt) verhungertes Fallwild gefunden haben. Durch die intensive Bewanderung konzentriert sich das Wild nun in einer Naturverjüngung ohne Wege, wo es aber weder ausreichend Nahrung findet, noch die Aufforstung dort erlaubt(weil es die jungen Triebe frisst), was wiederum zu weiteren Schäden im Wald führt.

Ich appelliere daher nicht an ihr Rechtsverständnis, sondern daran, mit der Löschung der Wege ein Stück weit das Gleichgewicht der Natur zurück zu holen. Sie kennen die Wege ja offensichtlich und können sie auch weiterhin nutzen. Die Kartografierung führt aber eher zur einer Art Massentourismus.

Ich spreche mich weiterhin für die Löschung aus und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
blpe19892020

ps: die Zufahrt zum Schloss und Kartografierung der einzelnen Gebäude am Weiler ist von dieser Diskussion explizit ausgenommen. Das Areal ist als Privatgrundstück gekennzeichnet und mit Zäunen abgesperrt. Da es keinen Zutritt in ein anderes Areal verhindert, ist der Zugang dieses Bereiches als privates Wohngrundstück ohne Voranmeldung verboten.

Die sollen also nach dem Revert mit access=private versehen werden.

Da liegt vielleicht ein Missverständnis vor:
In OSM werden nur die Daten eingetragen, daraus werden anschließend Karten von Anbietern wie z.B. Bergfex zusammen mit anderen Informationen generiert.
Die Löschung in OSM hat beileibe nicht zur Folge, dass die Wege automatisch aus den App-Karten verschwinden.

In OSM gilt die generelle Regel, dass gemappt wird, was real existiert. Beschränkungen werden per Tagging erfasst.
Es gab hier schon längere Diskussionen, wie z.B. erreicht werden kann, dass solche Wege nicht in den Standardkarten auftauchen. Was Anbieter daraus machen, ist nicht mehr unter Kontrolle von OSM.
Löschen ist aber keinesfalls ein akzeptiertes Vorgehen.

Wäre es dann nicht das Beste mit der lokalen Naturschutzbehörde darüber zu reden, ob das Gebiet nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann?

SpaLeo

+1

Wege aus OSM löschen hilft nur kurzfristig. In einer reichlich bewanderten Gegend wird ein sichtbarer, aber nicht gemappter Weg früher oder später Neugier wecken, und schwupps ist er wieder drin.

Wenn dort zumindest eine offizielle Wildruhezone mit entsprechender Beschilderung eingerichtet wird, hätte ich auch kein Problem damit, access=no an die davon betroffenen Wege zu setzen (das wird AFAIK auf allen OSM-Karten grafisch dargestellt). Dann ist die Karte vollständig und die Wege werden von vernünftigen Wanderern gemieden (gegen unvernünftige ist eh kein Kraut gewachsen).

–ks

Was charakterisiert denn eine “offizielle” Wildruhezohe? Ich kenne etliche Ausschilderungen “Wildruhezone” wo man nach einigen hundert Metern gleich auf mehrere “Schießbuden” trifft.

Richtig. Man könnte auch der Natur die Auslese überlassen und die Jagd unterlassen/reduzieren. Macht aber nicht so viel Spaß…

Ich kenne etliche Ausschilderungen „Wildruhezone“, bin dahinter aber noch nie weitergegangen, so dass ich nicht sagen kann, ob einige hundert Meter weiter Schießbuden waren :stuck_out_tongue:

Meinst du Hochsitze? Die sind nicht nur zum Schießen da, sondern erstmal zum Beobachten. An gelegentliche Menschen dort hat sich das Wild in der Regel gewöhnt und wird dadurch nicht gestört.

–ks

Das habe ich so ähnlich auch beobachtet.
Meine Vermutung: Der oder die Jäger wollen sich “ihr” Wild nicht von weiteren Waldbesuchern beeinträchtigen lassen.
Die “Ruhezonen” sind direkt da, wo nebenan eine Häufung von Hochsitzen ist. Ohne “Ruhezonen” wandert das Wild ab, dann gibt’s nichts zu jagen.
Unweit meines Wohnortes hat ein Jagdpächter einzelne Wegstücke von Waldwegen mit einem Pflug derart zugerichtet, dass man nur noch zu Fuß mühsam durch kommt,
und natürlich das Jäger- SUV (mit auswärtigem KFZ-Kennzeichen)…