eine regionale Tageszeitung hat auf einer Internetseite mal wieder eine Abbildung einer Karte veröffentlicht. Natürlich ohne Nennung von OSM & Co., aber vom Verlauf der Straßen, Gebäude und Wälder waren offensichtlich OSM-Daten die Grundlage. Wahrscheinlich stammen die Kartendaten vom eigenen Kartendienst der Tageszeitung, der Kartendaten von OSM verwendet.
Nach meinem Verständnis ist das ein Lizenzverstoß, aber was meint ihr?
Für mich als Auswärtigen und nicht Ortskundigen sieht die Karte stark nach von OSM übernommen aus, und damit wäre es mMn ein Lizenzverstoß. „Jemand“ sollte sie darauf hinweisen. Aber man sollte den Hinweis gnädig formulieren: Eine Grafikabteilung, welche es fertig bekommt, vier simple rote Rechtecke für das Neubaugebiet derartig schief und krumm einzuzeichnen, also offenbar sehr beschränkte Fähigkeiten hat, hat sicher auch keinerlei Ahnung von Urheberrecht und Co …
Nein, das reicht nicht.
Aber dort auf der Karte ist der Copyright-Hinweis samt Verlinkung ja links unten vorhanden - sie müssten nur den Text mit in die Baugebiet-Grafik kopieren.
Ich finde es übertrieben für jede kleine (vermeintliche?) Inkorrektheit gleich eine Abmahnung zu erstellen. Statt dessen freue ich mich, dass die OSM-Daten vielfältig verwendet werden. Fazit: Ich rate zu mehr Gelassenheit.
Ich finde auch man sollte da nicht mit der großen Keule kommen, aber einen freundlichen Hinweis fände ich schon ok. OSM profitiert davon wenn alle sehen woher die Daten kommen.
Da seit Jahren die Urheberbenennung seitens der Verlage zunehmend systematisch unterlassen wird, kann man hier von außen eben nicht erkennen ob systematische Absicht oder Versehen. Ein freundlicher Hinweis, dass ein Fehler unterlaufen ist wird einen Mitarbeiter der vielleicht einfach einen schlechten Tag hatte freuen. Falls es ins Gesamtbild passende Absicht war, sollte es nicht durchgehen ohne dass der Verlag sieht, dass es bemerkt wurde. Der Urheberhinweis bei den OSM Karten ist wie der Urheberhinweis bei den Fotografen: Eine wichtige, unverzichtbare Werbung für die Quelle, die ein unabdingbares Recht auf korrekte Nennung hat. Für die, die es nicht wissen mal nebenbei: Bei zu honorierenden Werken wie Fotos löst die Unterlassung einen Anspruch auf Verdoppelung des Honorars aus.
Aber wie immer finde ich, man sollte zuerst freundlich miteinander reden.
was können wir eigentlich gewinnen, wenn wir kleinlich sind? für mich: Nix. Der Sinn des Linzenshinweises ist es doch überwiegend, Menschen auf das Projekt hinzuweisen und dazu anzuregen es in irgendeinerweise zu unterstützen. Und wenn bei den Nutzern das grosse Ganze stimmt ist es mir lieber verwenden Zeitungen oder Blogs die Daten 10fach nicht ganz korrekt als dass sie wegen Kleinigkeiten aufhören.
Ist ja meist auch keine Absicht, sondern schlicht Unwissenheit. Die meisten freuen sich (oder ärgern sich zumindest nicht), wenn man sie freundlich darauf hinweist, das in Zukunft doch bitte richtig zu machen. Man muss ja nicht gleich mit dem Anwalt drohen, auch wenn es natürlich ein Lizenzverstoß ist.
Habe heute im Lokalteil unserer regionalen Tageszeitung eine Karte von Stepmap gesehen, die mich sehr an OSM erinnert. Wanderwege sind ja nicht unbedingt im Geschäftsmodell von Google enthalten :D.
Der Copyrighthinweis auf OSM war nicht zu sehen. Fall Stepmap noch OSM-Karten verwendet vermute ich, dass der Grafikredakteur mal wieder die Karte so beschneiiten hat, dass das wegfällt.
Deshalb würde ich ihn gerne freundlichst darauf hinweisen, dass die von ihm verwendeten Karten auf der Arbeit von vielen Mitwirkenden basiert und wir zumindest das im Copyright-Hinweis gewürdigt sehen möchten.
Ich grabe mal dieses alte Thema wieder aus, der Titel passt zu meiner Frage
Unter bietet https://geoviewer.bgr.de/mapapps4/resources/apps/geoviewer/index.html?lang=de die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ( https://www.bgr.bund.de ) einen Geoviewer an. Mit dem rechts oben einzustellenden Hintergrund “Topographie (BKG)” wird eine Karte angezeigt, in welcher sich sehr wahrscheinlich eine Mischung von verschiedenen Datenquellen verbirgt. Auch OSM-Daten finden Verwendung, das habe ich bei mir “vor der Haustür” festgestellt.
So wurden diese Daten von mir in OSM erfasst: https://www.openstreetmap.org/#map=18/50.88354/13.14079 . Besonders ist mir dies bei der Gebäudebezeichnung aufgefallen: https://www.openstreetmap.org/way/152480969 , denn dise ist tatsächlich ein nur lokal bekannter Name! Die OSM-Daten sind wohl in im Falle der von mir benannten Region etwa ein Jahr alt. Andernorts sind da auch Daten vorhanden, die es in OSM nicht gibt (in Thüringen zum Beispiel hier https://www.openstreetmap.org/#map=17/50.49077/11.69796 fehlen in OSM noch eine Menge Gebäudeumrisse und Hausnummern, im Geoviewer des BGR sind diese aber vorhanden!), daher mein Gedanke auf eine Datenmischung!
Das Problem: Ich kann keine Quellenangabe auf Openstreetmap finden. Habe ich da was übersehen oder sollte die Behörde auf die fehlenden Angaben hin gewiesen werden?
Wenn man mit der Maus eine Weile über den einzelnen Einträgen des Drop-down-Menüs zur Auswahl der Hintergrundkartendaten verweilt, öffnet sich ein kleines Fensterchen welches u.a. einen Link zur Nennung der Quellen enthält, z.B. https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf .
Das Ergebnis sollte dokumentiert werden, damit der nächste Webseitenbetreiber Rechtssicherheit hat.
Vielleicht zwei Listen mit Beispielen, “OK” und “nicht OK”.