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Literatur hin oder her: Wenn Richter bei illegalen Downloads teilweise schon einen solchen als “gewerbliches Ausmaß” definieren, halte ich es für durchaus realistisch, dass schon die 50€ für den GPS-Empfänger als “wesentlicher Investitionsaufwand” durchgehen.
Warum sollten Luftbilder oder gerenderte Karten etwas anderes sein, solange ich nicht das Werk selbst weiterverwende sondern nur die Fakten daraus ziehe? Was ist mit Teleatlasdaten, die als Rohdaten, die reine Tatsachen reflektieren, verfügbar sind? Der mangelnde Schutz reiner Fakten gilt außerdem nicht überall. Ist außerdem alles in der OSM Datenbank reiner Fakt? Was ist mit descriptions und co.? Die Abstraktion ist außerdem durchaus schützbar - und Abstraktion liegt vor, den ein Weg in OSM repräsentiert zwar einen realen Weg, aber eben nur abstrahiert.