Nicht jede Sache, sondern nur die Sachen mit einem Mindestmaß an Schöpfungshöhe.

  • Bei Straßennamen hat die jeweilige Gemeinde den Namen festgelegt und ist somit Urheberin, hat aber als Behörde kein Urheberrecht. Derjenige, der den Straßennamen einträgt, ist bloß Kopierer und kein Urheber.
  • Allgemein bekannte Tatsachen wie z.B. die Tatsache, dass an der Kreuzung Bahnhofstraße / Hauptstraße eine Ampel steht, genießen kein Urheberrecht, weil derjenige, der sie eingetragen hat, bloß aus der Realität kopiert hat. Urheberin der Ampel ist diejenige Behörde, die die Ampel geplant hat. Da die Ampel aber öffentlich einsehbar ist, darf sie jeder kopieren.
  • Ebenso bei einer Pizzeria: Das Urheberrecht gebührt dem Unternehmensgründer und derjenige, der sie in die Karte einträgt, kopiert. Da die Pizzeria aber allgemein bekannt ist, darf sie jeder kopieren.

Fazit: das Urheberrecht, von dem hier gesprochen wird, gehört nicht dem eintragenden Mapper, sondern den Personen, die diese Objekte in der Realität geschaffen haben. Mapper sind in den meisten Fällen bloß Kopierer und es gibt nur ganz wenige Fälle, in denen der Mapper ein Urheberrecht beanspruchen kann (z.B. landuse). Konsequenterweise bezeichnen viele Mapper ihre Daten als gemeinfrei, was im Deutschen als “uneingeschränktes Nutzungsrecht” bezeichnet wird und gemäß §32, Abs. 3 UrhG sogar zulässig ist: “Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.” Genau das möchten die PD-Mapper tun und genau das sollte die OSMF auch respektieren!

Gruß FK270673