In regelmäßigen Abständen tauchen immer wieder Fragen auf ob man diese oder jene Daten einer österreichischen Behörde in OSM verwenden oder importieren darf. Einwohnerzahlen, Höhendaten, Hofnamen, Grenzlinien etc.
Seit einigen Jahren stehen eine Vielzahl der für OSM interessanten Datensätze als “Opendata” zur Verfügung. Das bedeutet aber noch nicht, dass wir diese auch in OSM verwenden dürfen, da diese meist unter der sog. “CC-BY”-Lizenz stehen, welche nicht kompatibel mit OSM ist. Wir benötigen daher für OSM von jedem Dateninhaber eine Ausnahmegenehmigung (engl. “Waiver”) die bestätigt, dass die Art der Attribuierung in OSM für den Dateninhaber ausreichend ist.
Diese Thematik wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert, aber leider recht zersplittert und oft ohne abgeschlossenes Ergebnis, also Erlaubnis der Behörde. Daher eröffne ich diesen Thread, wo wir uns über aktuelle Fortschritte der Diskussion mit Behörden informieren können. Lizenz-technische Fragen erörtern können. Sowie Doppelgleisigkeiten bei der Anfragen an Behörden verhindern, in dem wir uns hier koordinieren.
In Österreich sind da vor allem die Daten nationaler Ämter (Statistik Austria, BEV) und der Landesämter von Interesse. Leider gibt es für vielen davon noch keine Genehmigung, oder nur für einzelne Datensätze (z.b. BEV: nur Adressregister). Des weiteren müssen wir in Österreich darauf achten, dass es auch noch übergeordnete Koordinierungsstellen und Kooperationen gibt (“Cooperation OGD Österreich” https://www.data.gv.at/ , “INSPIRE Österreich” https://www.inspire.gv.at/ , “Geoland.at” https://geoland.at/ welche z.b basemap.at betreibt ). Diese könnten wiederum ebenfalls für Lizenzfragen zuständig sein, vielleicht auch in Abstimmung mit den eigentlichen Dateninhabern.
Ich habe mich dazu schon ein bissl mit den Aktiven aus der Vergangenheit kurzgeschlossen, Details dazu in den Beiträgen weiter unten.
@ScubbX war 2023-2024 in Gespräche mit der “Cooperation OGD Österreich” involviert, die aber leider im Sande verlaufen sind. Siehe auch: OGD - Dual Licencing am Horizont
Seine Ansicht dazu:
"Damals war ein Vertreter von der OGD Kommission und ein weiterer Jurist beauftragt worden, sich das Thema anzusehen. Das Ergebnis der Analyse war, dass der einfachste Weg für die OGD Initiative sei, den bekannten Zusatz zur CC-Lizenz zu benutzen, damit die Daten OSM kompatibel werden.
Die Kommission hat sich aber komplett darauf versteift, ausschließlich die laut EU als Beispiel genannte CC-BY 4.0 zu benutzen. Als Alternative wurde dann gemeint, PublicDomain sei auch in Ordnung, aber das müsse mit der INSPIRE Koordinierungsstelle abgesprochen werden. Und wenig überraschend, kam dann nichts mehr, was mich nicht verwundert, denn ich weiß, dass die INSPIRE Koordinierungsstelle bei Lizenzen sehr vorsichtig ist (zumindest damals).
Es hat zuerst sehr vielversprechend ausgesehen, nachdem selbst die von der OGD Initiative Beauftragten zur gleichen Conclusio gelangt sind wir die OSMF-Empfehlung (das CC - Addendum im Lizenztext). Aber nicht einmal das hat gezogen."
Idealweise sollten solche allgemeinen Lizenzanfragen die für alle österreichische Mapper von Interesse sind wahrscheinlich von unserem OSM-Local Chapter “OpenStreetmap Austria” https://www.openstreetmap.at/ erfolgen. Was auch gestartet wurde, aber ebenfalls bisher ohne Ergebnisse:
Auskunft der OpenStreetmap Austria:
"Wir hatten vor einiger Zeit versucht, dies direkt im OGD-Konsortium zu erreichen, aber unser Ansatz, eben diese 2 Punkte in der Lizenz für OpenStreetMap zu erlauben, wurde nicht angenommen,und sind daher leider bisher gescheitert.
Daher gibt es aktuell nur die Möglichkeit direkt bei den Behördenstellen anzufragen und dann die Erlaubnis auf der Wiki-Seite einzutragen.
Wir werden das Thema aber nochmal mitnehmen und schauen, wie wir einen neuen Anlauf starten können. Unser Letztstand war, dass wir beobachten, inwieweit der Musterbrief der deutschen Kollegen: Lizenzaddendum für CC-BY-Lizenz — OpenStreetMap Deutschland von deutschen Behörden angenommen wird. Dadurch hätten wir einen neuen Ansatzpunkt um unserer Forderung Nachdruck zu geben.
Danke, dass Du das Thema aufgreifst, da man sich für die OGD in Österreich auf CC-BY 4.0 geeinigt hat, sollte das abschließend geklärt werden.
Ich bin auch dafür, dass OpenStreetmap Austria hier einen neuen Anlauf unternimmt. Ein dezenter Hinweis, dass Länder, Gemeinden und namhafte Organisationen selbst OSM verwenden, kann vielleicht nicht schaden.
Da es bis zu einer Lösung aber noch ein paar Tage dauern kann, sollte mit dem für uns wichtigen BEV eine separate Vereinbarung getroffen werden. Hier gibt es ja schon einen Präzedenzfall, vielleicht kann man den auf alle frei verfügbaren Daten (Grenzen, ÖK, etc.) erweitern. Wer hat da Kontakte?
Bei der Post würde ich selbst mal anklopfen (hinsichtlich PLZ und Filialfinder).
Ich finde das sehr optimistisch ausgedrückt. Laut Auskunft eines Drittem mit persönlichen Kontakten ins tiris sind die wohl auf damit, proaktiv auf Datenauswerter zuzugehen indem sie CC-BY anbieten. Ich kann ihnen das nicht verübeln. Die haben weit mehr Sorgen als OSM.
Daran scheitert es nicht. Sobald CC-BY-4.0 im Spiel (seit 2012 so etwa) muss darüberhinaus die Erlaubnis für DRM gegeben werden, was die ODbL erlaubt, aber CC-4.0 verbietet.
PS: Ein paar Leute schaffen es hierzulande Ebenen in iD zu schmuggeln indem sie irgendwelche waiver präsentieren und die Gegenseite diese nicht ausreichend prüft. So gehts auch.
Hallo zusammen,
der Verein hat den Thread nicht übersehen und macht sich auch schon Gedanken.
Wir werden auf jeden Fall einen Blogbeitrag für die Webseite vorbereiten, in der wir den bisherigen Stand und die Bemühungen und Gespräche zusammen fassen. So soll auch nachvollziehbar sein, was bis jetzt passiert ist.
Und wir überlegen auch, welche Schritte wir als Verein setzen können. Wir werden uns auch im Thread noch einmal melden und die Punkte hier natürlich auch mitnehmen.
Danke auf jeden Fall schon mal für die bisherige Zusammenfassung und Diskussion! :)
Dem ist nicht so, die Anti-DRM Regelung war schon mindestens seit CC BY 2..0 Teil der Lizenz. In 4.0 wurde sie etwas weiter gefasst, sprich nicht nur auf technische Massnahmen beschränkt, was es etwas “schlimmer” macht aber nicht grundsätzlich anders..
Bei der 2.0 hätte man aber, wenn man böswillig gewesen wäre, immer noch argumentieren können, dass die Lizenz nur auf kreative Werke anwendbar wäre, mit 4.0 war das endgültig vorbei.