Gerichtsurteile sind fürs Tagging irrelevant. Relevant ist, was vor Ort feststellbar ist, s.u.

Es ist kein richtiger Überstieg vorhanden, aber die Leitplanke ist zu übersteigen, also praktisch wie ein Überstieg. Aber ich habe dazu keine ausgeprägte Meinung. barrier=guard_rail ist auch ok. Aber das würde ich nicht auf Node+Linie zugleich setzen, sondern nur auf die Linie (sofern gemappt) oder nur auf den Node (wenn die Leitplanke nicht als Linie gemappt ist).

Du kannst einen Teil einzeichnen und mit fixme=continue oder fixme=unvollständig o.dgl. versehen. Grundsätzlich finde ich, man sollte Objekte, die jemand anderer gemappt hat, nur entweder nach Absprache mit ihm umtaggen, oder wenn man sie oder ihre Umgebung genauer mappt. Bestehende Objekte nach eigenem Geschmack nur umzutaggen ohne Informationen hinzuzufügen ist nicht die feine Art und demotiviert die lokalen Mapper, die die wirkliche Arbeit leisten.

Wie kommst du darauf, dass das natürlich ist? Access-Defaults, die sich aus Gesetzen ergeben, sind spezifiziert in: OSM tags for routing/Access restrictions - OpenStreetMap Wiki. Gesetze können sich ändern, die Tags auf OSM-Objekte ändern sich dann nicht automatisch mit. Den Default im Wiki zu ändern ist hingegen eine Aufgabe von einer Minute.

Gerichtsurteile ins Tagging einfließen zu lassen finde ich sogar noch problamatischer, weil Gerichte oft von Fall zu Fall (oder je nach persönlicher Meinung der Richter) unterschiedlich entscheiden.

Tagging sollte vor Ort nachvollziehbar und verifizierbar sein. OSM ist eine Geodatenbank und kein Rechtsinformationssystem.