Hm, in dem Sinne würde es sich bei der von mir zur Diskussion gestellten Fläche um vermutlich mehrere Allotments handeln. Vermutlich gibt es dort zwei bis drei Grundstücksbesitzer, die ihre Grundstücksflächen in kleine Parzellen unterteil haben und an mehrere Pächter zur Nutzung als Garten verpachtet haben.
Wie es auch sei… bei solchen Gartenparzellen lassen sich für einen OSM-Kartographen die tatsächlichen Besitz- und Organisation-Verhältnisse erkennen. Auch wage ich zu behaupten, dass man auch Grabeland (im Sinne von Flächen, die zur kurzzeitigen Nutzung durch die Deutsche Bahn verpachtet werden) kaum von Flächen neben Bahngleisen in Privatbesitz, die an Gartenpächter weiterverpachtet oder von kleinen Gartenparzellen neben Bahngleisen, die im Einzelbesitz von verschiedenen Leuten (also einzeln im Grundbuch eingetragen und nicht gepachtet) unterscheiden.
Die Frage ist: Ist es wichtig für OSM, hier den Begriff allotments nur für die ursprünglich damit gemeinte Rechtsform anzuwenden oder ist es sinnvoll, ihn bewusst offen auch für von der Struktur ähnliche Gartenflächen zu nutzen (also mehrere kleine Gartenparzellen auf einer zusammenhängenden Fläche (ggf. auch präzisiert mit weiteren Bedingungen, die so etwas z.B. von einer Wochenendhaussiedlung abgrenzen) unabhängig davon, welche Rechtsform dahinter steht: Pacht oder Besitz, Verein mit Nutzungsvorschriften oder nicht, Bahn-Grabeland oder Kleingartenverein, …?