Auch das spricht ja dafür, dass landuse=allotments hier nicht verkehrt ist. Vor allem, weil es bei Kleingartenanlagen und Grabeland - so wie sie ursprünglich gedacht waren - auch vor allem um die Selbstversorgung mit Gemüse ging und viele Kleingartenverieinssatzung vorgeben, dass der überwiegende Flächenanteil dem Gemüse- und Obstanbau dienen muss, ein reiner Freizeitgarten daher nicht zuslässig sei.
Man könnte sich natürlich über den Freizeitbegriff hier trefflich streiten, da die Pächter der von mir in die Diskussion gebrachten Gartenparzellen dort nicht Gemüse gewerblich anbauen sondern in ihrer Freizeit für den Eigenebedarf.