Wenn du oben mitgelesen hättest, hattest du mitbekommen, dass ein mini-roundabout ein spezielles rechtliches und technisches Konstrukt ist, dass vorallem in der UK vorkommt. Ob es das in DE gibt, entzieht sich meiner Kenntniss (hier gibt es die ganz selten). Wenn es solche Konstrukte in DE nicht gibt, ganz einfach: den Tag -nicht- verwenden (und nicht auf was dir grad passt umdeuten).
Der Themenstarter hat sich auf Deutschland verlinkt - damit gilt deutsches Recht (auch für diese Insel!) wie das anderswo aussieht (UK …) steht hier nicht zur debatte.
Und da nach deutschen Recht es keine mini roundabout mit automatischer “Kreisvorfahrtsregel” gibt draf man eigentlich nicht sagen das sieht so aus das nehm ich auch und da gen ich dir recht
Dann sieh noch mal genauer hin. Dort befindet sich keinerlei Begrenzung und auch kein Bordstein, sondern nur ein ebenerdiges Pflaster aus andersfarbigen Steinen. Und die bilden im Gegensatz zu einer durchgezogenen Linie keinerlei Grund, nicht einfach geradeaus zu fahren - es ist ja weder ein Hindernis, noch ein Verbot dafür vorhanden. Du kannst ja mal schauen, ob du in der StVO ein Verbot zum Befahren von Beton findest, aber dann dürftest du auch nicht über betonierte Autobahnen und andere betonierte Wege fahren…
Es gibt bezüglich der Regel “Rechts vor Links” eine Einschränkung in der StVo. Und zwar wenn eine Abgrenzung vorhanden ist, kann diese stärker sein wie rechts-vor-Links. Zum Beispiel, wenn von rechts eine Straße kommt welche über einen Bordstein an die eigene Straße grenzt. Dann hat diese Straße kein Vorfahrt mehr, da sie eine “Rangniedere Straße” ist. Gleiches gilt auch für Kopfsteinpflaster. In wie fern aber ein Muster auf der Straße dazu beiträgt, weiß ich persönlich leider nicht.
ich würde anders argumentieren: In Deutschland gilt Rechtsfahrgebot, man muss sich also möglichst rechts am Fahrbahnrand orientieren. Somit gilt der Verlauf der schräg gehaltenen Bordsteinkante, wodurch man die Betonplatten im Zentrum für gewöhnlich nicht überfährt. (Verboten ist dies allerdings nicht, solange kein übriger Verkehr anwesend ist. Im Falle eines Blechschadens dürfte die größte Teilschuld allerdings klar sein.) Außerdem bin ich der Meinung, auf einer Straße haben irritierende Strukturen nichts zu suchen - was nochmals dafür spricht, wofür die Betonplatten da sind.
Richtig, beim Bordstein / Kantstein ist das zutreffend, ebenfalls wenn die “Straße von rechts” verkehrsberuhigt ist. Bei Kopfsteinpflaster oder anderen Straßenbelägen wäre mir das aber neu. Soweit mir bekannt ist, hängt die Vorfahrt nicht vom Straßenbelag ab, das wäre auch etwas merkwürdig…
Im allgemeinen hast du damit natürlich Recht. An einer Kreuzung sollte man sich allerdings gemäß seiner Fahrrichtung einordnen - wer rechts abbiegt, fährt an den rechten Fahrbahnrand, wer links abbiegt, fährt bis an die Straßenmitte, bzw. bei einer Einbahnstraße sogar an den linken Fahrbahnrand. Das macht ja auch Sinn, denn wenn ein Linksabbieger wegen Gegenverkehrs warten muss, sollte er natürlich keine Rechtsabbieger etc. behindern. Wer sich daran orientiert und links abbiegt, fährt damit natürlicherweise über den Betonkreis und nicht drumherum.
Das hängt natürlich von den Vorfahrtregeln ab - und wenn da keine Schilder stehen, ist das rechts vor links. Und wenn, wie oben beschrieben, ein Linksabbieger den Gegenverkehr übersieht, ist es ja auch logisch, dass er die größte Teilschuld bekommt.
Solche “bunten Pflaster” habe ich schon in einigen Wohngebieten gesehen, auch in verkehsberuhigten Bereichen / “Einkaufsstraßen”. (Leider nicht in meiner Wohngegend, daher habe ich keine Bilder parat.) Das mag ja hübsch aussehen, aber ich finde auch, dass sie nichts auf der Straße zu suchen haben - trotzdem sind sie da, genau so wie Bodenwellen oder eigentümliche Markierungen zur “Verkehrsberuhigung”, die sich ja ebenfalls auf der Fahrbahn befinden bzw. diese sogar komplett überspannen und die wesentlich hinderlicher sind als bunte Pflastersteine.
So lange es nur Pflastersteine sind, aber kein (abgesenkter) Bordstein, beeinflusst das die Vorfahrt nicht. Schlagen wir doch einfach mal in der StVO nach:
Das kannst du ruhig machen.
Allerdings wird dir wahrscheinlich auf Dauer kein Erfolg beschieden sein. Die beiden mit Mini-Roundabout markierten Kreuzungen sind gegenüber den anderen Kreuzung durch Ausbuchtungen Richtung Meer deutlich anders ausgelegt. Das wird bald wieder jemand als Mini-Roundabout taggen.
PS: Das mit der Mitte überfahren kann man nur vor Ort feststellen.
Keine Ahnung ob das im Rahmen der Diskussion der Fall war.
Habe in “meiner” Stadt nun auch eine entsprechende Kreuzung gefunden. In der Tat ist die Linse nur Zierde. Ist aber schon
korrekt als normale Kreuzung ohne miniround getaggt.
Des weiteren haben wir noch in Wohngebieten kleine Kreisel mit Baum-Insel, aber ohne Schild. Da wäre die Frage
mit oder ohne junction=roundabout taggen.
Bei diesen Kreiseln mit Insel, aber ohne Schild frage ich mich gerade, wie hier eigentlich die Verkehrvorschriften sind. Beim Kreisverkehr mit dem runden blauen Schild und dem Vorfahrt-Gewähren-Schild besagen diese beiden Schilder ja, dass der Kreis gegen den Uhrzeigersinn zu umfahren ist und dass der Verkehr im Kreis Vorrang gegenüber dem Verkehr, der in den Kreis einfährt. Wenn diese beiden Schilder nicht vorhanden sind, dürfte das ja an und für sich nicht gelten - d.h. es dürfte sich um eine (zugegebenermaßen recht kurze) “kreisförmige Straße” handeln, die aber keine Einbahnstraße ist (und somit in beide Richtungen befahrbar) und bei der an jeder Einmündung rechts vor links gilt. Zumindest würde ich das aus den oben zitierten Abschnitten der StVO folgern - absolut sicher bin ich mir aber nicht…
Ohne Schilder gilt rechts vor link - korrekt.
Das ist aber idR nur bei Wohnstraßen der Fall wo sowieso quasi nie 2 Autos zur gleichen Zeit durchkommen…
Hier ist so ein “Nicht-Kreisel” am Baum in der Mitte 4x mit folgendem bestückt
Reicht auch… aber ist es dann ein Kreisel?