positiv: scheinbar hat man es gemerkt oder gar Deine Anfrage zum Anlass genommen…

negativ: es wurde verschlimmbessert. Jetzt ist vollkommen unklar, worauf sich die Beschilderung der Mindestgeschwindigkeit bezieht. Nur auf den landwirtschaftlichen Verkehr oder auf die Kraftfahrtstr. im allgemeinen, also jedes Kfz mit 40 km/h bbH darf hier fahren? Strenggenommen eigentlich letzteres, da sich ein VZ ja nicht auf ein ZZ beziehen kann.
Die Beschilderung anderenorts mit 40 km/h bbH direkt auf dem Zusatzzeichen für lwV frei ist da wesentlich eindeutiger.