Nadjita
(Nadjita)
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Ich denke schon, dass die Aussage richtig ist. Das Erlauben von Fahrrädern oder Fußgängern auf einer Kraftfahrstraße wäre vermutlich ein zu hohes Sicherheitsrisiko für alle Beteiligten und ich bezweifle, dass sie aus Versehen “Kraftfahrzeuge” geschrieben haben. Ich glaube, dass das Erlauben von Fußgängern auf so einer Straße schneller von den Gerichten kassiert würde, als man glaubt.
Die Schilderkombination Kraftfahrstraße + LV frei kommt so nicht in der StVo vor und die einzelnen Straßenbehörden haben in der Auslegung von solchen Kombinationen auch Ermessensspielraum.
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Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/032/1903216.pdf
Auch ist es Auslegungssache der zuständigen Straßenbehörde, was genau landwirtschaftlicher Verkehr ist.
Ich denke, dass @Langlaeufer die offizielle Auslegung des Landes Niedersachsen als Antwort bekommen hat und dies dort entsprechend gilt. Der einzige Unterschied dürfte dann im Detail vermutlich sein, wer genau zum landwirtschaftlichen Verkehr gehört, oder ob für diesen nicht doch eine Mindestgeschwindigkeit von XX km/h gilt.
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