Oh, oh …
Ganz böse Falle, diese Definition von agricultural …
Mal davon abgesehen, dass moderne Trecker kaum noch unter 25 zu finden sind …
Damit wäre auch das beliebte Tagging von a=yes an tracks grundfalsch!
EIgentlich ist das verwendete Treckersymbol dort verwirrend, weil die Def. mit Landwirtschaft nix (mehr) zu tun hat …

Man sollte fachlichen Rat ggfs. auch im verkehrsportal.de suchen, da ziehe ich als eine Quelle meine straßenverkehrsrechtlichen Kenntnisse gerne her samt der dort genannten Quellen und deren Bewertung … Leider sind die bei Treckers bei mir nur rudimentär, aber wenn ich mich recht erinnere, ist “landw. V. frei” rein anlassbezogen definiert, d.h. wenn der Bauer was auf seinem Acker zu tun hat, dann darf er dort hin, egal ob mit schnellem oder langsamen Trecker, Pkw oder Fahrrad oder Ochsengespann. Will er sich auf’m Liegestuhl auf seinem Acker nur sonnen, darf er auch mit dem Trecker nicht dorthin fahren … Auch nicht hinfahren darf jemand, der am Feldweg nur ein Erholungsgrundstück hat., weil er “Anlieger frei” bräuchte …

Nein, so steht das da nicht. Es wird erwähnt, dass dort dann auch jemand fahren darf, wenn er NUR 40 fahren kann, sofern er landwirtschaftlich unterwegs ist, weil das war dort passiert, dass ein 40er Trecker angehalten wurde, dasselbe würde aber auch für einen 25er Trecker oder einen 61 schnellen Trecker mit 3 m breiter Ladung gelten

Nein

Auch nicht, m.E. ist der Zweck entscheidend, nicht das Fzg.
Wenn der Bauer mit der Hacke Unkraut zupfen will, darf er auch hinradeln oder hinlaufen … Hacke am besten quer auf’m Gebäckträger, dann klappt das auch mit dem Überholabstand :wink: