Die Stadtverwaltung Berlin anrufen und um Aufklärung bitten.
Wer für solche Fragen zuständig ist, ist von Stadt zu Stadt und Land zu Land verschieden.

Der Stadtplan auf berlin.de findet die Straße mit beiden Schreibweisen, also auch keine Hilfe.
BTW: Unabhängig davon, dass wir Google aus Lizenzgründen nicht nutzen dürfen,
muss man sagen, dass Google nicht immer eine zuverlässige Quelle ist.
Falsche Schreibweisen von Straßennamen sind dort an der Tagesordnung.

Im Zweifelsfall nimmst du den Namen, der auf den Straßenschildern steht.
(Leider gibt es manchmal auch dort abweichende Schreibweisen.)

@aighes: Es gibt Dinge, die Verwaltungen veröffentlichen müssen.
Die unterliegen in Deutschland nicht dem Urheberrecht.
Wie das mit Auszügen von Datensammlungen solcher eigentlich
‘freien’ Informationen ist, bleibt erst mal offen.
Ebenso wie es mit den Verwertungsrechten in solchen Fällen ist.
Ob ein Straßenverzeichnis einer Stadt zu den ‘freien’ Daten gehören
müsste, ist nicht klar und mag je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Nebenbei bemerkt: Juristische Personen (Firmen, Behörden, Vereine, …)
können in Deutschland nicht Urheber eines geschützten Werkes sein.
Das können nur natürliche Personen.
Wie es um das Verwertungsrecht von Werken bestellt ist, die von
juristischen Personen veranlasst wurden, ist eine andere Frage,
die im Einzelfall zu klären wäre.

Im Zweifelsfall ist eine explizite Freigabe von Daten(sammlungen)
für die Nutzung in OSM die einzig zuverlässige Lösung.

Edbert (EvanE)