"Zwar stellen manche Gemeinden Schilder mit dem Hinweis “'Anwohner frei” auf – die Straßenverkehrsordnung jedoch kennt lediglich das Schild “Anlieger frei”. Doch ganz egal, welches der beiden Verkehrszeichen eine Kommune bevorzugt: Beide sind rechtlich gleichgestellt. "
aus: https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-11/anliegerstrasse-anwohner-freigabe-verkehr-strassenschild