Kommentar z. Aufsatz: Die Änderung des Lizenzmodells von OpenStreetMap

Hallöchen,

in der aktuellen Wochennotiz wird der Aufsatz “Die Änderung des Lizenzmodells von OpenStreetMap” im Sammelband “Geodaten und Open Government - Perspektiven digitaler Staatlichkeit” vorgestellt. Ich habe den Artikel gerade überflogen und er ist - wie der Rest des Bandes - auf jeden Fall lesenswert.

Was ich nicht schön finde ist, dass ist Falks Auslegung der Urheberrechts auf die Elemente in der Datenbank; er bezieht sich dabei auch recht einseitig (neben einem Vergleich zu CC-BY-SA) auf die ODbL. Sehr viele User fragen sich, unter welcher Lizenz die Daten in der Datenbank stehen, falls sie eben doch eine Schöpfungshöhe und somit ein Urheberrecht besitzen. In dem Artikel wird davon ausgegangen, dass Geodaten generell keine Schöpfungshöhe besitzen, weil sie Gott gegeben scheinen. Es wird dazu ein Urteil aus den 1980er Jahren eingebracht.

Da wir jedoch großteils aus Fotos, Luftbildern, wackeligen GPS-Tracks und Diskussionen unsere Daten erzeugen, ist das viel mehr als die starre Abbildung der Realität, wie es z.B. in der Liegenschaftskarte geschieht. Im Endeffekt generalisieren wir die Datenflut aus der Natur, erzeugen logische Tags und geben Zusatzinformationen, die man der Natur nicht (mehr) entnehmen kann, einen Raumbezug. Ich sehe daher ein hohes Maß an Schöpfung - außer man lässt einen Autotracer über eine Liegenschaftskarte laufen. Die Einführung einer Datenbanlizenz im Stil von ODbL war grundsätzlich eine richtige Entscheidung, da CC-BY-SA eine Vielzahl von Ableitungen und Produkten unmöglich machte - die alte Lizenz war ungeeignet. ODbL ist sinnvoll, auch wenn die Daten eine Schöpfungshöhe haben oder nicht.

Zurück zur Lizenz der Daten: Wenn man sich heute für OSM anmeldet oder damals zur ODbL optiert ist, kann man sich entscheiden, ob man die Daten unter CC0/PD (aka jeder darf alles mit meinen Daten machen und ich werde niemals mein Wort dagegen erheben) stellt. Wenn man dies nicht tut, stehen die Daten automatisch unter der DbCL: http://opendatacommons.org/licenses/dbcl/1.0/

Leider hat sich nie jemand die Mühe gemacht, die Lizenz zu Übersetzen oder groß darüber zu diskutieren, also kennen sie auch nur weniger. Auch im genannten Artikel wurde sie nicht erörtert. Die Lizenz sagt im Endeffekt aus, dass die erzeugten Daten keinerlei Schöpfungshöhe besitzen (siehe oben) und daher alles damit gemacht werden könnte - auch eine Relizenzierung in eine andere Lizenz. Hierdurch ergibt sich ein neues Problem: Das Urheberrecht erlaubt die Entnahme aus einer Datenbank in einem qualitativ oder quantitativ unwesentliche Teil. Da “wir” ja eingewilligt haben, dass unsere Daten eigentlich keine Schöpfungshöhe haben (wir haben ja die ODbL mit DbCL oder CC0/PD akzeptiert), kann der entnommene Teil unter eine komplett andere, fremde Lizenz gestellt werden. Ein Share-Alike gibt’s nämlich nicht - soweit ich es überblickt habe. Die Frage, was unwesentlich ist, muss natürlich vor Gericht entschieden werden und könnte aufgrund unser guten Logs recht gut quantifiziert werden (z.B. Anteil und Arbeitszeit der Bearbeiter unter Berücksichtigung der Detaildichte usw.).

Edit: Ich lade den Falk gleich mal ein, an der Diskussion teilzunehmen.

Gute Nacht
Tobias