Kombination aus highway=footway + segregated=yes + bicycle=yes?

Ich stimme Dir vollumfänglich zu: ein (offensichtlicher) Gehweg muss nicht nach StVO beschildert werden. In diesem speziellen (und in HH wohl üblichen) Fall machts nur die Nachvollziehbarkeit der OTG-Regel schwieriger.

Unabhängig davon macht es aber den separat gemappten Weg nicht zum footway, mMn.

Interessant, kannte ich noch nicht, kann aber zu Routingfehlern führen:

Das sidewalk öffnet also nicht unbedingt den Weg für Fußgänger.

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Ist nicht öffentlicher Grund, ich weiß. Aber es ist mal ein Beispielbild für ein rechtsseitiges Fahrrad-Frei 1022-10.

wenn es kein öffentliches Straßenland ist dann ist die Art des Schilds auch nicht relevant oder? Wenn da Fahrräder frei in Schreibschrift stünde hätte es diesselbe Bedeutung

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Dieser Argumentation folgend darf man dann auch das Schild links als nicht relevant betrachten?

“nicht öffentlicher Grund” bdeutet nicht automatisch, dass die StVO nicht gelten würde.

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ich habe nicht geschrieben dass die Schilder nicht gelten sondern dass es nicht auf die Form ankommt (solange man verstehen kann was gemeint ist kann man die Schilder immer als Willensbekundung des Eigentümers sehen)

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