Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Ich stimme Dir vollumfänglich zu: ein (offensichtlicher) Gehweg muss nicht nach StVO beschildert werden. In diesem speziellen (und in HH wohl üblichen) Fall machts nur die Nachvollziehbarkeit der OTG-Regel schwieriger.
Unabhängig davon macht es aber den separat gemappten Weg nicht zum footway, mMn.
wenn es kein öffentliches Straßenland ist dann ist die Art des Schilds auch nicht relevant oder? Wenn da Fahrräder frei in Schreibschrift stünde hätte es diesselbe Bedeutung
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Dieser Argumentation folgend darf man dann auch das Schild links als nicht relevant betrachten?
“nicht öffentlicher Grund” bdeutet nicht automatisch, dass die StVO nicht gelten würde.
ich habe nicht geschrieben dass die Schilder nicht gelten sondern dass es nicht auf die Form ankommt (solange man verstehen kann was gemeint ist kann man die Schilder immer als Willensbekundung des Eigentümers sehen)