Gibt es (in Deutschland) irgendeinen Fall, in dem diese Kombination sinnvoll ist?
In Hamburg findet sich das an etlichen Straßen.
Meine Meinung:
highway=footway + bicycle=yes bedeutet “Zeichen 239 + Zusatzzeichen 1022-10” bzw. “Radfahren mit Schritt-Tempo erlaubt”.
segregated=yes bedeutet hingehen, dass es eine eigene Verkehrsfläche für Radfahrer gibt, ohne dieses Tempo-Limit. Also Zeichen 241 oder gänzlich unbeschildert mit baulich erkennbarem Radweg.
Ich weiß, dass ich anfangs als Neuling die Lübecker Methode benutzt hab und “sonstige” (Angebots-) Radwege so getaggt habe.
Meinem Verständnis nach (damals auf jeden fall, heute eher weniger) war bicycle=yes die Variante zu sagen “darf, aber muss nicht”, und bicycle=designated erfordert ein Schild und somit folgt die Nutzungspflicht.
Heute kann man die Nutzungsptlicht (wenn man bei beiden =designated benutzt) nur eineindeutig erkennen, wenn auch ein traffic_sign (auch =none statt gar nichts zu taggen) gesetzt ist. Ansonsten bleibt nur die richtige zugehörige Centerline zu finden, und dann muss dort bicycle=use_sidepath oder =optional_sidepath getaggt sein. Das finden und zuordnen ist dabei das größte Problem, danach wohl ob das Tagging existiert und korrekt gesetzt ist.
Da Deutschland diese Sondersituation hat, dass es sowohl offizielle (designated) Radwege mit Schild und Nutzungspflicht hat als auch offizielle (designated) ohne Schild und Nutzungspflicht fand ich diese Variante das zu unterscheiden recht naheliegend und einleuchtend.
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Grund 1: es war einmal ein getrennter Geh- und Radweg und der Radweg wurde entfernt, das segreated=yes jedoch übersehen
z.B. ist hier noch die ehemalige, jedoch durch das Wegfräsen immer noch erkennbare Trennlinie zu sehen (und an der Fahrradfurt über die Nebenstraße sieht man es auch)
Gleiche Situation noch vor einem Jhr:
Grund 2:
wie zuvor, jedoch ist die Trennung durch verschiedenfarbiges Pflaster oder durch verschiedene Oberflächen immer noch erkennbar. Oder sogar durch Pictogramme auf dem Boden kenntlich gemacht, so wie hier:
da wäre das segregated=yes tatsächlich noch gegeben und korrekt, allerdings würde ich eher zu highway=path tendieren.
Krass ist jedoch das erste Beispiel, das ich mir in Hamburg angesehen habe:
Es gibt häufig ehemals getrennte Geh- und Radwege, die mit Zeichen 241 beschildert waren, deren Benutzungspflicht aufgehoben wurde und die jetzt mit Zeichen 239 + 1022-10 beschildert sind, bei denen die Trennung aber noch deutlich sichtbar ist. Ich bin mir dann immer unsicher, ob man segregated=yes oder no eintragen soll. Formal segregated=no, weil mit dieser Beschilderung jetzt sowohl Fußgänger als auch Radfahrer beide Teile des Geh-/Radwegs benutzen dürfen. Aber je nachdem wie deutlich die ehemalige Trennung noch sichtbar ist und wie breit der Gehweg noch ist, wird die Trennung faktisch von den Fußgängern und Radfahrern weiterhin gelebt.
Mein Fazit ist, dass sich die Realität nicht so eindeutig in bestimmte Kategorieren zwängen lässt, und dass es Dinge gibt, die es eigentlich nicht geben dürfte…
Die Folgerung gilt nur in der analogen Welt. Innerhalb OSM beginnt die Radwegnutzungspflicht damit, dass die Straße die Radnutzung nicht zulässt (z.B. bicycle=use_sidepath/no) und Tools sich einen anderen Way suchen müssen.
Dass der benutzungspflichtige, rot gepflastert Radweg da rechts der Parkstände und Baumreihen verläuft, hast du erkannt, oder?
Weil: daran ist doch nichts krass. Das ist die Konsequenz der straßenverkehrsbehördlichen Abwägung, wonach Gefahrenpotenziale auf solchen Radwegen relativ zum Radfahren auf der Fahrbahn geringer sind.
Ja, klar – wenn das denn immer so korrekt, vollständig und konsistent getaggt ist.
Fehler dabei kann man per Hand nur schwer finden, und Tools brauchen dann andere Anhaltspunkte und mehr tagging, welches das eindeutig macht und woran man dann inkonsistente Stellen finden kann.
Meine von dir Zitierte Aussage ist ja strikt in der Folgerichtung sowieso quatsch. Das Schild bedeutet man muss bicycle=designated taggen, nicht andersrum.
Was dann offen bliebe, ist, was man taggt, wenn man auf einem Weg Rad fahren darf, es aber kein solch blaues Schild gibt.
Per wiki sagt bicycle=designated nur, dass dieser Weg dafür gemacht ist, dass dort Fahrräder fahren. Ein Schild gibt eine einfache und eindeutige Antwort auf diese Frage. Wenn es andersfarbige Pflasterung gibt, oder Radfurten an Kreuzungen, ist es auch einfach das zu beantworten, also werden beide Situationen gleich getaggt.
Was dabei nicht getaggt wird ist die Nutzungspflicht (oder halt Optionalität), das kann an dem Weg selbst so scheinbar gar nicht getaggt werden (mit einem eigenständigen tag nur dafür), und muss demnach notwendigerweise an die Centerline getaggt werden (da das Schild nebst der Erlaubnis den einen Weg zu benutzen hier gleichzeitig sagt: den anderen Weg darfst du nicht benutzen). Nur traffic_sign gibt am Ende die eindeutige Antwort.
Und da ich das als Neuling so nicht verstanden hatte, und auch weiterhin der Meinung bin, dass es da eine andere/bessere Lösung geben kann, hab ich das mittels der Unterscheidung bicycle=designated = Nutzungspflicht / bicycle=yes = Optional (für mich) gelöst.
Das heißt nicht, dass das richtig ist, oder dem Konsens entspricht – und ich mach das auch nicht mehr so.
Man kann genauso argumentieren, dass Verkehrsschilder regelmäßig rechts aufgestellt werden, und somit ist dieser “Parkstreifen” da der Radweg. Wenn das die beabsichtigte Variante wäre, würde das genau so beschildert werden.
Ja, so kann man argumentieren. Wenn man wider besseren Wissens ignoriert, wie das Wort regelmäßig zu interpretieren ist. Nämlich nicht als immer oder ausnahmslos.
Die Blauschilder (Z.237,240,241) haben eine doppelte Bedeutung. Die wichtigste ist das bedingte Fahrbahn-Benutzungs-Verbot (bicycle=use_sidepath) “Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den (Radweg | gemeinsamen Geh- und Radweg | Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen) benutzen”. Da ist es schon OK, diese Schilder rechts der Fahrbahn hinzustellen, wie es regelmäßig gemacht wird.
Die andere Bedeutung kennzeichnet, wie sich Fußgänger und Radfahrer aufteilen sollen, wobei man beim Z.237 raten muss, ob neben dem Radweg einen Gehweg gibt, ebenso wie man ganz ohne Schild raten muss, ob es einen Radweg gibt.
Es gibt keine “Radwegbenutzungspflicht”, auch wenn der Begriff wörtlich in der StVO steht. Niemand kann mich zwingen, auf einem bestimmten Weg zu fahren, ich habe immer andere legale Optionen, z. B. absteigen und schieben oder mir einen ganz anderen Weg zu suchen.
Es gibt auf der Fahrbahn die Unterscheidung zwischen “erlaubt, verboten (Z.254) und bedingt verboten (Z.237,240,241)”. Auf Rad- und Fußwegen gilt ein Recht für die jeweilige Verkehrsart, diese zu nutzen, und gleichzeitig ein Verbot für andere Verkehrsarten.
*=designated bedeutet, dass eine Verkehrsfläche für die bestimmte Verkehrsart vorgesehen ist.
Das trifft also z. B. auf den unbeschilderten rot gepflasterten Radweg zu, der neben den grauen Gehwegplatten verläuft.
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Ja, das habe ich erkannt! Deshalb finde ich das ja so krass. Dem Verkehrsschild nach gibt es nur einen benutzungspflichtigen Radweg und keinen Fußweg. Lt. OSM-Daten gibt es nur einen Fußweg, auf dem das Radfahren gestattet ist (highway=footway + bicycle=yes) und das segregated=yes in den Daten ist irgendwie widersprüchlich zu beidem.
Erwarten würde ich an dieser Stelle otg ein VZ 241-30 (anstatt dem vorhandenen VZ 237) und in den Daten
das sehe ich da nicht: Gehwege sind normalerweise nicht beschildert, m.E. gibt es den Radweg (rotes Pflaster) und in Bildrichtung rechts daneben den Gehweg
Vielleicht ist dort nach niederländischem Vorbild ein Radweg mit Bürgersteig (d.h. highway=cycleway sidewalk=right?
Und dann wundert man sich, dass sich niemand an die Verkehrsregeln hält…
Da hängt aber über dem “Radfahrer frei” aber kein Gehwegschild, das ist dann also kein “Gehweg, Schleichradler frei”, sondern ein nichtbenutzungspflichtiger Radweg nach § 2 Abs. 4 Satz 3. Wenn sich die Trennung fortsetzt, wäre das Schild obsolet. Das alleinstehende “R frei” ist in der StVO in § 2 (4) S. 5 zwar nur linksseitig vorgesehen, kann aber rechts nix anderes bedeuten und ist nach Landesrecht in einzelnen Ländern wie Ba-Wü auch rechtsseitig als zulässig erklärt worden (in B-W laut stvo2go.de) Wäre also m.E. b=designated
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Das habe ich auch nie behauptet.
Da hängt weder ein Gehwegschild noch ein Radfahrer frei. Lediglich eine Radwegweisung am Pfosten und Radfahrer-Pictogramm auf dem Boden. Zumindest 2017 gab es aber noch ein VZ 241-30
Richtiger wäre hier sicherlich VZ.241 (getrennter Geh- und Radweg). VZ.237 allein ist aber nicht unzulässig.
Das singuläre 237 auch für einen getrennten Geh- und Radweg aufzustellen, ist üblich in Hamburg. Und letztendlich auch nicht unzulässig in diesem Fall, da der Gehweg eindeutig erkennbar ist und keiner klarstellenden Beschilderung bedarf.