Klassifizierung von *_link an Kreuzungen, Auffahrten, Rechtsabbieger

Deine Antwort mit primary verwirrt etwas. Daher nochmal nachgefragt:
[O] von Ostem kommt die B 33 als trunk
[S] von Süden kommt die B 3 als primary
[N] im Norden verlaufen beide gemeinsam als trunk.

  1. von [O] nach [N] trunk (statt trunk_link)
  2. von [N] nach [O] trunk (statt trunk_link)
  3. [N] - [S] und Gegenrichtung unverändert
  4. [S] - [O] und Gegenrichtung (nur die Kurve) unverändert

Sorry, mein Fehler, vergesse das mit primary - muss trunk sein.
ich habe mal was geändert.

o.k. interessant. nein ich hab es nicht getestet.

das sieht jetzt so aus (nur schnell am Handy abgerufen)

Ja, so habe ich mir das auch vorgestellt. :ballot_box_with_check:
:+1:

Ich habe es nur grob mal an ein paar Stellen probiert, falls du gerne auch mal schauen möchtest, hier wären die entsprechenden Abfragen:

  • mit wenigsten zwei via-Wegstücken

rel[type=restriction]({{bbox}});
foreach -> .a (
way(r.a:via);
rel.a(if:count(ways) > 1);
out geom;
);

  • mit wenigsten drei via-Wegstücken

rel[type=restriction]({{bbox}});
foreach -> .a (
way(r.a:via);
rel.a(if:count(ways) > 2);
out geom;
);

Danke. In Hannover haben wir davon nur eine einzige Restriction mit mehr als einer via-Kante und die funktioniert tatsächlich mit allen drei Routern von der Webseite auch mit OSMand.

Ich habe da mal wieder eine Stelle, zu der ich zwar eine Meinung habe, aber trotzdem auch Eure wüsste:


( Wegverlauf: ‪Umgehungsstraße‬ (‪30042783‬) | OpenStreetMap)

Die Umgehungsstraße von Holzgerlingen ist (inzwischen seit ein paar Jahren) als trunk getaggt und durchaus gut ausgebaut. Aber ich hadere trotzdem damit:

  • genaugenommen ist es nur eine kreuzungsfreie Anschlussstelle (die mit dem Kreisverkehr auf der Brücke), davor und dahinter hat es normale, beampelte Kreuzungen. Es sind also keine zwei aufeinanderfolgende kreuzungsfrei Anschlusstellen, die wir bislang für Dtl. als Voraussetzung definiert haben
  • es gibt dazwischen noch kleine Aus- und Auffahrten, die z.B. direkt Autohäuser (also Grundstücke) erschließen. Das ist in meinen Augen nicht anbaufrei, gilt also auch nicht als Anschlussstelle.

Aus diesen beiden Gründen würde ich die Umgehungsstraße von Holzgerlingen weiter als primary ansehen und gern wieder runterstufen. Oder habe ich etwas übersehen?

kein trunk weil

Auch dann, wenn (ich vergaß dies zu erwähnen) diese kleinen Aus-und Auffahrten kreuzungsfrei mit eigenen Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen sind?

Ich weiß nicht, ob das ins Thema passt, aber ich bräuchte ein paar Meinungen hierzu: Changeset: 173016838 | OpenStreetMap. Hier wechselt nach der Bearbeitung der _link-Typ auf der Auf-/Ausfahrt zur Autobahn. Ich halte das zumindest für merkwürdig.

Nur einmal kreuzungsfrei, daher kein trunk.
Das ist auch nur ein kurzes Stück, da davor und dahinter wegen Ampel bzw. Ausbauende auch kein trunk.

@seichter und @Langlaeufer sowie allen anderen :+1:-reagierenden: Danke für Eure Rückmeldungen - ich habe das jetzt entsprechend zu primary geändert und dabei auch die Brücke verfeinert und den “Tunnel” zu covered geändert und den layer entfernt. Wer mag kann gern noch die Stützwände ergänzen …

Imho: Verkehrszeichen stehen in Kreuzungsbereichen (sofern sie Wirkung auf die Straße nach der Kreuzung haben) immer erst einige Meter nach der Kreuzung, damit Abbiegende (bzw. Einbiegende) auch eine reelle Chance haben, das Verkehrszeichen wahrzunehmen. Nach meiner Auffassung sollten wir die Straßenklassifizierung genauso wie auch z.B. bei 30er-Zonen dies ab Beginn der Straße (also ab dem Knoten in OSM) und nicht erst ab tatsächlichen Standort des Schildes mappen (anderes gilt, wenn kein Kreuzungsbereich vorhanden ist, wie z.B. bei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Strecke oder wenn eine trunk in eine Autobahn übergeht).
Also: motorway_link beginnt i.d.R. direkt ab dem Knoten mit der primary.
(und ja, mir ist bewusst, dass es immer ein paar Ausnahmefälle geben wird, hier sehe ich aber kein Erfordernis für eine Ausnahme)

@flohoff zu Deinem CS-Kommentar:

Mit dem *_link typen hatte ich immer so verstanden das immer der link typ genommen wird auf den angebunden wird.

das mit den _link-Typen ist etwas komplexer, weil die *_link nicht nur für Auffahrten benutzt wird. Bei Ausfahrten würde ich es sehr merkwürdig finden, die *_link-Klassifizierung zu nehmen, auf die angebunden wird und bei den ganzen *_link, die eigentlich alle nur physisch separierte Reechtsabbiegespuren ist die Verwendung der höherklassigen Klassifizierung (auf die man ggf. auffährt) in meinen Augen ebenfalls meistens falsch (was Thema dieses Topics ist).

Aber: man muss sich jede einzelne Situation ansehen und in vielen Fällen abwägen, was für die konkrete Situation richtig ist. Es gibt immer wieder sehr überraschende Konsellationen, wie es tatsächlich in reallife gebaut und beschildert ist. Ein Schema F gibt es leider nicht.

Das mit der Verkehrsbedeutung ist schon korrekt. Was mir jedoch wichtiger ist, ist die Änderung der Gesetzeslage. Ab dem Autobahnschild gilt ein generelles Halteverbot, weiterhin dürfen keine Fußgänger und Radfahrer mehr die Ab- oder Auffahrrampe überqueren. Zum Beispiel der Überweg an der gegenüberliegenden Seite des Kreisverkehrs aus dem Changeset: 173016838 | OpenStreetMap wäre damit rechtlich nicht mehr möglich.

Weiterhin kann man die rechtliche Zugehörigkeit eines Links zur Klassifizierung heranziehen. Damit liegt man fast immer richtig. So werden Bundesstraßen ausschließlich vom Bund betreut, was auf amtlichen Karten auch so ausgewiesen wird. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel, wenn zum Beispiel eine Landstraße die überregionale Verkehrsbedeutung einer Bundesstraße annimmt, aber nicht vom Bund betreut wird.

Das sehe ich auch so, aber im Fall des Verkehrszeichen für den Beginn der Autobahn ist das nicht abwendbar. Denn mit dem Schild ändern sich wichtige Verkehrsregeln. Mit der Klassifizierung als Autobahn wäre Fuß- und Radwegeüberführungen, die Häufig an Autobahnrampen zu finden sind, rechtlich nicht mehr möglich. Außerdem gilt ab dem Autobahnbeginn-Schild das absolute Halteverbot sowie das Ende einer davor geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung.

Keine Regel ohne mögliche Ausnahmen. Und solche Überwege wie hier sind ganz am Beginn einer Auffahrt durchaus möglich und wie Du selbst schreibst durchaus auch häufig.
Hier mal ein kleiner offizieller Kartenausschnitt aus dem GEOportal.NRW:

Link/Quelle

Leider sind die Mapillary-Bilder zu unscharf, aber ich meine, eines der Stationszeichen unmittelbar vor dem Überweg an der Auffahrt nach Süden dürfte bereits mit A 44 beschriftet sein. Das kann ja gern noch mal jemand vor Ort kontrollieren und fotografieren.

alles vollkommen irrelevant, weil an diesen Stellen unabhängig von der Autobahn vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 m, im Bereich scharfer Kurven sowie Ein- und Ausfädelungsspuren sowieso ein absolutes Halteverbot gilt. Und ob mit dem Autobahnschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird spielt an dieser Stelle keine praktische Rolle, an den fraglichen Stellen wird man so oder so keine 100 km/h erreichen können, ohne direkt von der Fahrbahn zu fliegen.

Ich nehme an, es geht um Way: 346473772 | OpenStreetMap und die jeweiligen Querungen an den Auf-/Abfahrten. Für diese Querungen ist es vollkommen egal, wie die zu querenden Straßen getaggt sind, selbst ein explizites access=no spielt hier keine Rolle, da man immer nur dem Fuß-/Radweg folgen muss. Man muss zu keinem Zeitpunkt die Auf-/Abfahrt entlanggehen oder -fahren, um seinen Weg fortsetzen zu können.

@ManuelB701 hat es im Changeset geschrieben: Du betreibst Taggen fürs Routing, offenbar in der Annahme, es gäbe ein Problem. Das gibt es aber nicht, siehe auch die Ausführungen von @Mammi71.

bei 30er Zone, Verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und anderen Zonen, bin ich dafür, diese so genau man kann an den Schildern enden zu lassen. Sie gelten erst ab dort, und wenn man die Kreuzung einschließen wollte könnte man die Schilder davor anbringen.

Die Kreuzung soll nicht eingebunden werden. Der Abbiegende soll nur eine Chance haben, das Schild wahrzunehmen. Daher hängt es zurückgesetzt, dann sieht man es länger bis man dran vorbei ist.
Es gibt natürlich auch Fälle wo das Schild aus anderen Gründen z.B. erst hinter bestimmten Einfahrten steht.

Und du hast natürlich recht, das Schild gilt erst ab dort wo es steht, die Frage ist nur, ob die paar Meter davor wirklich relevant sind. Darf man dort noch parken? Kann ich dort schneller fahren? etc.