Klassifizierung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLBs)

Hi!
Ich bin mir unsicher welche “protect_class” Geschützte Landschaftsbestandteile haben. Ich habe verschiedene Klassen (in Benutzung für GLBs) gefunden:
7 - (way/153336069)
4 - (way/82425002)
5 - (way/251126513)
(Ist die Klasse bei jedem GLB anderes?)
Laut dem Wiki hört es sich nach 7 an bin mir aber nicht so sicher. protect_class

Guten Abend,

Ich gehe mit deiner Einschätzung nach dem Wiki konform, für GLB’s und Flächennaturdenkmäler protect_class=7 anzuwenden. Solche geschützten Dinge sind lokal und meiner Einschätzung nach sind hier die OSM-Definitionen hinreichend passend… Man sollte aber auch immer lokale Quellen zu den Gebieten hier vor allem der Landkreise recherchieren, um sich sicher zu sein…

In den letzten Jahren hat das Schutzgebiets-Tagging im weiteren Sinne erheblich weiterentwickelt, dank einiger hier aktiver Nutzer…

Sven

Frage?
Bevor du dir dir Mühe machst, dürfen wir lizenzrechtlich die Daten vom TLUBN benutzen?

https://tlubn.thueringen.de/kartendienst-2

Wenn keine Ausnahmegenehmigung für OSM vorliegt, dann können die Daten **nicht **verwendet werden.

Danke für die schnellen Antworten.
Es scheint ja so als wäre es rechtlich nicht möglich GLBs einzuzeichnen(mit TLUBN Daten). Wie wurde es dann für z.B. Naturschutzgebiete gemacht? Gibt es noch andere Quellen?
Sollte es jedenfalls legal möglich sein die entsprechenden Daten zu nutzten werde ich jedenfalls jetzt Klasse 7 nutzen.

Bearbeitung:
In dieser Diskussion “69007” zum Thema Urheberrecht scheint es so als wäre es nicht ganz klar wie die rechtliche Situation ist. Es wirkt auf mich so als würde es Ausnahmen geben im Falle von Bereichen in denen bestimmte Gesetzte gelten. Ich bin aber ein Laie im Thema Urheberrecht. Deswegen die Frage.

Zu jedem Schutzgebiet gibt es eine Verordnung, die die Information enthält. Manchmal gibt es wirklich nur eine Liste mit Flurstücksnummern, in der Regel aber auch eine Karte.

Ja, sehe ich auch so, daher eingefügt:
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=DE%3AKey%3Aprotect_class&type=revision&diff=2220470&oldid=2213602

Fehlt noch
protection_title=Geschützter Landschaftsbestandteil
short_protection_title=gLB, GLB oder LB ???

Ich habe gerade einmal nachgeschaut, die Genauigkeiten der Daten vom TLUBN sind von der TK25 abdigitalisiert, also schlecht. :frowning:
Es gibt einen Vermerk in Downloadmenue über die Digitalisierungsgrundlage.

Selbst wenn wir die Daten benutzen dürften, wären sie nur bedingt brauchbar.

Edit:
Ich wäre für: short_protection_title=GLB , die Kommunen in Thüringen nutzen oft die Abkürzung “GLB”.

https://www.erfurt.de/ef/de/leben/oekoumwelt/naturschutz/glb/index.html

+1

dann noch “FND” für Flächennaturdenkmal. Ich kenne Flächennaturdenkmäler in der Hauptsache als eine rein ostdeutsche Sache. Rechtlich sind diese aber glaube ich den GLB’s gleichgestellt, haben ihre Ausweisung/Benennung aber in der Vorwendezeit…

Wenn das jemand ergänzen oder präzisieren möchte, immer her damit…

Sven

Vom Schutzstatus sind sie schon ähnlich. Von der Definition her nicht ganz. Naturdenkmale sind eigentlich natürlich, es gibt aber auch gepflanzte Bäume(die Typische Dorflinde). Geschützte Landschaftsbestandteile sind häufig künstlich, und eher funktional, während Naturdenkmale häufig wegen ihrer Schönheit geschützt sind.

Außerdem können geschützte Landschaftsbestandteile sehr allgemein für bestimmte Landschaftselemente ausgewiesen werden. Darauf basieren fast alle Baumschutzverordnungen/Baumschutzsatzungen, die alle Bäume(ab einer bestimmten Größe) als geschützte Landschaftsbestandteile ausweisen.

Bei flächenhaften Naturdenkmalen im Osten ist das besondere, dass es in der DDR die 5ha Grenze dafür nicht gab. Die wurden und werden nach und nach umgewandelt, dafür braucht es aber immer ein Gesetz, da sie über den Einigungsvertrag per Gesetz geschützt sind und nicht per Verordnung.

So, protection title=Geschützter Landschaftsbestandteil mit wunschgemäß short_protection_title=GLB aufgenommen:
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=DE%3AKey%3Aprotection_title&type=revision&diff=2223904&oldid=2213601

@streckenkundler falls Du für die DDR-Flächenhaftes/Flächiges Naturdenkmal-Variante Handlungs- bzw. Dokumentationsbedarf siehst, musst Du das Thema nochmal ansprechen,
ansonsten war es das von meiner Seite erstmal.

Hei,

nö, erst mal nicht grundsätzlich… Rechtlich sind GLB und FND das selbe… nur andere Bezeichnung der Rechtsform… Mit einer GLB-Dokumentation eine gleiche FND-Dokumentation, fertig…

Viele Grüße,

Sven