Kennzeichnung "Durchfahrt verboten 22-06 Uhr"?

Hallo und frohe Ostern,
in der Nähe gibt es eine ehemalige Bohrinsel die mit dem PKW befahren werden darf. Die Besonderheit ist an dieser Stelle ist, dass die Durchfahrt zwischen 22-06 Uhr verboten ist. (VZ 250 + Zusatz).

Wie genau wird so ein Verbot an dieser Stelle zu markieren?

Weg: Way History: 1496441662 | OpenStreetMap

Foto vom Schild: https://picul.de/YTc
Das Schild steht auf der Parkplatzseite, wenn man auf den Deich fährt.

Nachdem da “Durchfahrt …” steht und das Schild es ja auch so zeigt, wäre das wohl

motor_vehicle:conditional = no @ (22:00-06:00)

oder

motor_vehicle = no
motor_vehicle = yes @ (06:00-22:00)

am entsprechende Way. Aber wohl eher ersteres.

Super, Danke für den Vorschlag! Ich habe jetzt die Straße entsprechend markiert und das Verkehrszeichen 250 hinzugefügt. ( Node: 5716146807 | OpenStreetMap )

Für Interessierte in der Zukunft :smiley:Conditional restrictions - OpenStreetMap Wiki

trafficsigns.osm-verkehrswende.org sagt;

  • motor_vehicle=no
  • motor_vehicle:conditional=no @ (22-6h)
  • traffic_sign=DE:260,1040-30[22-6h]

Ja, das ist nicht Zeichen 250, sondern 260.

Aber nicht mit dem Text auf dem Zusatzzeichen, sondern so dass es der opening_hours-Syntax entspricht. (@tordans: kann man da was machen auf der Seite?)

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Da widerspricht der gesunde Menschenverstand der Wikiseite … :wink: … wenn Motorfahrzeuge da nicht fahren dürfen (motor_vehicle=no), dann würde ein zusätzliches motor_vehicle:conditional=no @ (22-6h) ja bedeuten, dass dort zwischen 22 und 6 Uhr Motorfahrzeuge zweimal nicht fahren dürfen.

Da erscheint mir der Vorschlag von @ToniE auf jeden Fall plausibler.

Sollte es dann nicht vielmehr umgekerht angegeben sein?

“motor_vehicle = yes” und “motor_vehicle:conditional=no @ (22-6h)” damit die Zufahrt immer erlaubt ist, nur in der Nacht untersagt.

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Ja, der “Normalfall” sollte immer im nicht-conditional Part angegeben werden.

Die Zeit sollte im Format 22:00-06:00 geschrieben werden.

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Das Durchfahrtverbot habe ich angepasst: Node: 5716146807 | OpenStreetMap

DE:Key:motor_vehicle:conditional

siehe:

bereits in Post 2 erledigt … und ein zusätzliches motor_vehicle=yes ist nicht erforderlich, da das der default ist.

Ja, äh, ich wollt hauptsächlich auf das Tool aufmerksam machen, so ganz den Inhalt hatte ich mir nicht genau angesehen.

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das ist definitiv ein bug in dem Tool und sollte gefixt werden, es müsste motor_vehicle=yes sein, weil nur zu den Zeiten das Befahren verboten ist

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<edit>du hattest die Node verlinkt, im Änderungssatz ist aber auch der zugehörige Way geändert, ist also schon richtig gewesen.</edit>

Das “tut” aber so leider nichts.

Das muss auf der Linie des Weges selbst getaggt sein, damit router das “sehen” können.

Falsch ist das aber nicht, für ein 3D-rendering kann man das ja benutzen, und dort an genau der Stelle einen Träger mit den Schildern, wie angegeben darstellen.
Jedoch müsste die Richtung hier eine Himmelsrichtung sein, da es ja keinen Way gibt zu welchem das forward relativ gelten kann.

Nachteil ist, dass in Zukunft bei Änderung der Schilder beide Elemente in OSM geändern werden müssen, und da selten einzelne Schilder so als Node gemappt sind wird man das wohl vergessen.

Das ist m.W. die häufiger angewendete Methode, den node des Schildes mit dem Weg zu verbinden, dann passt das auch mit der Richtungsangabe forward/backward. Das Zeichen selber sollte dann diese Tags erhalten:

traffic_sign=DE:260,1040-30[22-6h]
direction=forward

alle anderen Tags sind überflüssig, da redundant. Und die description ist doppelt überflüssig, da doppelt redundant :wink:.

Ebenfalls überflüssig (weil redundant) ist es, alle default-Werte an den Wegen separat zu taggen. Ein track hat per default

foot=yes
bicycle=yes
horse=yes

das kann man sich also sparen. Gemappt werden müssen nur die Einschränkungen. Siehe

OSM tags for routing/Access restrictions - OpenStreetMap Wiki

Die getaggten Einschränkungen für “Deinen” Weg sind inkonsistent. Vor dem verlinkten Schild geht es los mit motor_vehicle=destination. Das ist etwas seltsam, da es an diesem Weg keine “Anlieger” im Sinne der StVo gibt, aber ok, Beschilderungen sind nicht immer sinnvoll. Nach Deinem Schild fehlt das motor_vehicle=destination dann aber, gilt aber weiterhin, weil man ja nur über diese eine Zufahrt zu dem Schild gelangen kann.

Nach der Linkskurve hat der weiterführende Weg wieder motor_vehicle=destination, aber keine Einschränkung mehr auf 6-22 Uhr. Wurde die dort per Beschilderung aufgehoben oder gilt die auch für den Rest des Weges?

Was mir noch auffällt, ist die eingezeichnete Deichkrone auf Höhe des Schildes “Nationalpark Wattenmeer”. Auch ohne ein DGM vermute ich ganz stark, dass die Deichkrone sich etwa 30 m weiter westlich befindet, wo die befestigten Privatwege eingezeichnet sind (auf Höhe der Linkskurve “Deines” Weges). Das sollte mal überprüft und ggf. korrigiert werden.

auf der Seite steht allerdings als erstes, dass sie nicht dazu da ist festzustellen, welche tags man weglassen soll:

  • If you are a mapper please consult your local mapping guidelines and / or access-wiki’s; these tables are NOT meant to define which tags should be omitted, discouraged or even deleted from the OSM-database

Ja, leider. Es wird festgestellt, was default ist, aber dann fehlt es wieder am Mut, daraus eine Taggingregel abzuleiten. Wird allerdings überwiegend so gehandhabt, die default “yes” wegzulassen und nur die Einschränkungen zu mappen. Siehe auch die rund um den hier diskutierten Track anliegenden Wege. Dazu gab es auch schon mal ein Topic, aber ich suche es jetzt nicht raus.

Die zeitliche Einschränkung soll meines Wissens nach für den gesamten Bereich hinter dem Deich sein, da die Behörden vermeiden wollen dass dort Nachts Kraftfahrzeuge im Naturschutzgebiet unterwegs sind. Insbesondere im Sommer gab es in den letzten Jahren Probleme mit Wohnmobilen auf der Bohrinsel. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch zwei Abzweigungen. Somit wäre das VZ 260 ab da sowie so wieder aufgehoben, wenn ich mich nicht irre.

VZ 260 ist kein Streckenverbot, sondern signalisiert einen Bereich, der an allen Eingängen mit VZ 260 beschildert sein sollte. Innerhalb dieses Bereiches sind KFZ verboten. Daher gibt es auch kein Aufhebungszeichen á la VZ 278.

Das glaube ich eher nicht, weil es sich bei den Abzweigungen um die Wege auf den Deichkronen handelt, die auf beiden Seiten für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind.