Hallo
Aus Radfahrersicht, ist die Meldung eines offiziell erklärten, nicht bestehenden Winterdiensts (Zusatzschild) wenig hilfreich (aber wäre machbar, wenn ich richtig verstanden habe, was mir in den letzten Tagen hier beigebracht wurde: einfach StVO-Zusatzschild tagen): Ist das Wetter so, dass dort nichts geschieht (www.meteox.com usw. …), dann ist es schlicht und ergreifend dumm, auf solche Strecken zu verzichten…
Der Radfahrer unterliegt vielen Witterungseinflüssen, die man (wahrscheinlich) nicht alle sinnvoll erfassen kann, leider.
Der eine Weg steht auch im Sommer derart unter Wasser, dass man richtige Probleme damit hat (noch mehr mit undichten Radschuhsohlen, die wegen den Schräubchen der Pedalenhalterungen undicht sind), die echte Gefährdung kommt von Eisplatten, oder gar von dämlich in zu grosser Menge rücksichtslos gestreutem Streugut). In der Grossstadt Mönchengladbach waren vor 2 Jahren viele Radwege auch mit Spikes mehrere Wochen lang nicht passierbar (Rillenbildung), weil die Wege nie geräumt wurden, sondern nur Streugut auf dem hohem Schnee geschmissen wurde (kommt ein schweres Rad oder ein Falschparker drauf, dann ist eine kräftigste Rille sofort da, wenn das ganze zufriert). Es ist unsinnig Negativ-Klassizifierung vornehmen zu wollen (Ausnahme: offiziell mit Schilder angekündigten Stellen «Wasseransammlung» / «Überflutungsgefahr» usw. Alle diese StVO-Schilder existieren! Sie haben ja eine offizielle Kennzeichnung - Aber leider sind Feldwege selten damit ausgestattet; die Frage wäre, ob man sich da die Freiheit nimmt, das passende Schild, das es nicht gibt, zu tagen…).
Was sehr sinnvoll wäre, wieder aus Radfahrersicht, zu wissen, wo öffentliche Verkehrsmittel durchfahren, auch und insbesondere Schulbusse, die teilweise ganz seltsame Wege benützen dürfen/müssen (da hierzulande Schulpflicht besteht), und in fast allen Gemeinden an den Tagen, wo es Fahrdienst gibt, vorrangig geräumt und frei gehalten werden. Das wäre eine positive Information, die weiterbringt: Solche Strecken zu fahren, ist oft bei jedem Wetter eher möglich, und fast immer zulässig (Ausnahme: V254, Verbot für Radfahrer! Aus sie gehören getagt! Dieses Verbot gilt in jeder Situation!): ist da der etwaige Radweg nicht frei, dann nimmt der Radler eben die normale Fahrbahn, so lautet das Gesetz…
Gruss