"Kein öffentlicher Durchgang" -> access=?

Warum? - Wie nennt sich die Alternative?

@Galbinus:
Danke für die Richtigstellung.

Bei mir in der Gegend ist mehr oder weniger der ganze Wald Schutzgebiet. Entweder Natur- oder Wasserschutz. Somit ist dann wohl das Betreten abseits von Wegen daher verboten. Macht das Sinn?

Glaub mir, die Lesart ist genau die, auf die ich hingewiesen habe. Ich habe mich mit dem Thema schon aus verschiedenen Gründen bereits mehrfach beschäftigt. Oder frag’ einen Juristen. :slight_smile:

Das kann man so pauschal nicht sagen, da müsste man im Detail darauf schauen, welche Regelungen für die jeweiligen Schutzgebiete im Einzelnen festgelegt sind. Bei manchen Naturschutzgebieten wird darauf durch Schilder am Rand hingewiesen, bei anderen nicht. Und ich habe selber leider die Erfahrung gemacht, dass ich mal nachgefragt habe bei der Naturschutzbehörde und man meine Frage ignoriert hat.
Ich bin ja nicht nur OSM-Mapper sondern auch Trail-Runner, Hundebesitzer und meine Frau reitet… insofern interessiert mich schon sehr, was in welchem Waldgebiet erlaubt ist und was nicht. So klar die allgemeine gesetzliche Lage ist, in Bezug auf einzelne Naturschutzgebiete ist sie oft nicht klar bzw. wird nicht öffentlich kommuniziert.
Bei einem Wasserschutzgebiet (das sind doch die Gebiete rund um Trinkwassergewinnungsanlagen) würde ich nun nicht unbedingt ein Verbot vermuten, dass man zu Fuß die Wege nicht verlassen darf. Da geht es doch wohl eher um trinkwassergefährdende Stoffe…

Beim Wasserschutzgebiet steht es zum Teil dran. Da geht es wohl eher um den Schutz der Anlagen.

Danke, werde bei der nächsten unerwünschten Begegnung jetzt mal genauer nachfragen, womit es begründet wird und wo ich es nachlesen kann.

nein, könnte man nicht. In der deutschen Gesetzgebung kommt es manchmal auch und gerade auf die Kommasetzung an.
Der Satz lautet eigentlich: “Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.” Die Lücke in der Unterstreichung habe ich bewusst gesetzt. Die erste Unterstreichung ist eine Aufzählung (und-Verknüpfung), für wen das gilt, die zweite Unterstreichung wo das gilt. Die Ausnahme bei den Radfahrern wurde in Kommasetzung eingefügt (cool, E-Bikes dürfen nicht im Wald fahren :slight_smile: )

schon klar. Dann zeig mir mal wie man die Kommas setzen müsste, damit es für Krankenfahrstühle auf Wegen und für Fahrräder wie für Fußgänger gilt.

Ergänzend der Auszug aus dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002:

Quelle: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/gesetze-und-andere-bestimmungen-5129.html
PDF: https://www.ml.niedersachsen.de/download/114769/Niedersaechsisches_Gesetz_ueber_den_Wald_und_die_Landschaftsordnung_NWaldLG_Stand_08.06.2016.pdf