Wulf4096
(Wulf4096)
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Was du und andere für vernünftig haltet, halten wieder andere für Unsinn. Straßen darf man als Fußgänger fast überall queren.
An deiner Straße fahren laut Tagging lediglich paar Busse und Radfahrer lang. Der zweite Satz der Verordnung wird also nicht zutreffen.
Die Stelle ist knapp 25 Meter von der Querung an der Kreuzung entfernt. Ob das noch als “an Kreuzungen” angesehen wird, ist fraglich. Ich weiß, dass es Urteile zu solchen Fragen gibt, aber ich finde gerade nichts einschlägiges. Ich erinnere mich nur, dass man nicht ewig weit bis zur nächsten Ampel laufen braucht, aber Meterangaben kenne ich nicht.
Technisch gesehen sollte es dem durchschnittlichen Fußgänger leichtfallen, an deiner Stelle die Fahrbahn gefahrlos zu queren.
Das ist in meinen Augen ein rechtlicher Graubereich. Den sollte man bei OSM nicht definieren. Man kann aber die tatsächlichen Gegebenheiten taggen (crossing=uncontrolled ist dran, eine Ampel ist in der Nähe), Router müssen damit klarkommen. Der eine Fußgänger kann seinen Router auf “Jogger, schnell” konfigurieren, der andere auf “Senior mit Gehhilfe.”
Ich finde es übrigens toll, dass man dort nicht mit Schiffen langfahren darf. Sowas zu taggen ist absolut sinnvoll. Nicht.