Karten von Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht nutzbar?

Hi,
ich habe folgende Anfrage gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane, die geplanten Verlegungen und Erweiterungen der Bundesstraße B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig‑Wenden im Rahmen von OpenStreetMap zu dokumentieren. Dazu nutze ich lediglich frei zugängliche, amtliche Informationen, die Sie auf der Seite https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/bundesstrassen/b_4_gifhorn_bis_braunschweig/b-4-verlegung-und-erweiterung-zwischen-gifhorn-und-der-anschlussstelle-braunschweig-wenden-a-391-78551.html bereitstellen (u. a. Lagepläne und Planungsbeschreibungen). OpenStreetMap veröffentlicht alle Daten unter der Open Database License (ODbL), die eine freie Weiterverwendung und Bearbeitung erlaubt, sofern die Quelle korrekt genannt wird. Ich bitte um Auskunft: Sind die dort veröffentlichten Lagepläne und Planungsunterlagen für die Nutzung bzw. den Import in OpenStreetMap foren- bzw. gemeinwirtschaftlich freigegeben? Falls ja: unter welchen Bedingungen (z. B. Namensnennung von NLStBV bzw. LGLN) darf ich diese Daten in OpenStreetMap verwenden?
Falls nein: Gibt es eine Möglichkeit, eine zeitlich oder inhaltlich begrenzte Sondererlaubnis für die Nutzung der Planungsdaten im Rahmen von OpenStreetMap zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Als Antwort habe ich bekommen:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das öffentlich zugängliche Material darf von Ihnen unter Angabe der Quellen NLStBV und LGLN genutzt werden.

Sehe ich das falsch oder ist es damit nicht möglich das Kartenmaterial in OSM zu übernehmen?

Ja genau, wie und wo soll die Quelle denn genannt werden?
Die Antwort oben wäre mir auch zu ungenau.

Man könnte ja verlangen, dass es optisch an der Karte sichtbar angebracht ist, oder an den Ausschnitten wo die benutzten Daten sichtbar sind, oder an jedem Objekt selbst per source=* (Was wenn jemand anderes, mit anderer Quelle, später wieder etwas dran ändert, muss/darf das dann wieder weg?), oder am changeset als tag, oder hier: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors ? …:neutral_face:

Für Berlin ist das gut formuliert, hier: File:2019-06-03 Datenlizenz Deutschland Berlin OSM.pdf - OpenStreetMap Wiki

Danke für den Hinweis.
Dort steht das in der Antwort erwähnte LGLN drin.

Sollte ich vielleicht mal nachfragen, ob es genauso mit dem NLStBV gemacht werden kann? :thinking:

Würde jetzt diese Mail in ein paar Stunden abschicken falls niemand etwas dagegen hat:

Solange die Straße nur geplant ist, sollte sie nicht nach OSM. Wurde schon öfter diskutiert.

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kommt drauf an, einerseits wie wichtig die Straße ist und andererseits wie weit die Planungen gediehen sind, aber grundsätzlich gebe ich dir Recht dass wir nicht anstreben, alle als Planung diskutierten Straßen zu mappen.

Die Straße ist seit 6 Jahren drin

(Übrigens mit nlstbv als Source Nennung ;)
und wurde vor 4 Jahren editiert.

Also soll das raus oder soll das, falls nötig verbessert werden?

Ich habe jetzt folgende Antwort erhalten:

Wie wird sowas in OSM hinterlegt?

nlstbv wurde schon mindestens einmal als Quelle im Edit angegeben
https://www.openstreetmap.org/way/762024777/history/1#map=13/52.38959/10.52645&layers=N

Ja, raus. Wir erfassen nur, was vor Ort verifizierbar ist.

Dann bitte mir die Changesetnummern mitteilen

Scheinbar gibt es die Ausnahme, wenn es planfestgestellt ist.

Und das wäre es jetzt, also ist der “Schwarzbau” jetzt “legal”?

Da steht:

Die Nutzung dieses Tags ist nicht empfohlen, weil das Mapping von Planungen gegen elementare Grundprinzipien von OpenStreetMap (wie das “on-the-ground-Prinzip”) verstößt.

Dem schließe ich mich an.

Man sollte vermeiden, Zitate zu stark zu kürzen. Es ensteht schnell ein falscher Eindruck.

Die Nutzung dieses Tags ist nicht empfohlen , weil das Mapping von Planungen gegen elementare Grundprinzipien von OpenStreetMap (wie das “on-the-ground-Prinzip”) verstößt. … Sofern das Mapping von Planungen überhaupt in Erwägung gezogen wird, kann das allenfalls dann akzeptiert werden, wenn die geplante Straße planfestgestellt ist (in Deutschland, so logischerweise nicht auf andere Länder anwendbar) und definitiv fest steht, dass der Bau in naher Zukunft beginnen wird.

Im Englischen Wiki heißt es:

In case of mapping it - always include sources confirming that it is actually a serious project and that such road geometry was selected.

Planned roads are not objects that can be seen on the ground, so the source of the data must be specified each time. This can be the source=* tag on the object or in the changeset.

Geben Sie beim Eintragen stets Quellen an, die bestätigen, dass es sich tatsächlich um ein legitimes Projekt handelt und dass diese Straßengeometrie ausgewählt wurde.

Geplante Straßen sind keine Objekte, die vor Ort zu sehen sind, daher muss die Datenquelle jedes Mal angegeben werden. Dies kann das Tag „source=*“ am Objekt oder im Changeset sein.

Durch die Quellenangabe wird verifizierbar, dass es ernsthaft geplant (und nicht nur ein bloßes Wunschdenken) ist. Der tatsächliche Baubeginn steht dann auf einem anderen Blatt.

Ich denke nicht, dass dies hier der Fall ist.

Abgesehen davon ist meine Meinung, dass geplante Dinge grundsätzlich nicht in OSM erfasst werden sollten. Unabhängig davon wie konkret die Planung ist.

Darüber kann man unterschiedlicher Ansicht sein, mir erweckt Dein Zitat den Eindruck, es gäbe keine Ausnahmen, wenn man das Wiki vollständig liest, list sich das wieder anders.

Deine Meinung darfst Du ja gern weiter haben, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

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Eigentlich schon länger: Way: ‪neue B4-Trasse (geplant)‬ (‪274777762‬) | OpenStreetMap
Mit einem Pseudonamen vor zwölf Jahren eingetragen :-(
Das gehört daher eigentlich schon zu “traurige Sachen” und ist gleichzeitig ein Beleg, warum man bei geplanten Dingen seehr zurückhalten sein sollte. Bei “mir” wird demnächst über ein seit 2006 geplantes Verkehrsprojekt per Bürgerentscheid abgestimmt werden (trotz gerichtlich geprüftem bestehenden Baurecht), ob es überhaupt in der Form verwirklicht wird.

die Meinung ist aber was anderes als der Konsens bzw. was als Konsens derzeit dokumentiert ist

Wie sieht es damit aus? Es handelt sich um die vom Interessenbeirat vorgeschlagene Vorzugsvariante, mit der jetzt in die Entwurfsplanung eingestiegen wird. Hier wird das Verfahren erklärt. Aus meiner Sicht sollte das dann auch raus, da die genaue Geometrie noch nicht fest steht bzw. sich auch noch ändern kann.

Also laut wiki sollte es raus, da noch keinen planfeststellungsbeschluss gibt.

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