Markus_B
(Markus B)
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Hallo Michael,
Wir unterscheiden Buhnen aus Holzpfählen, die wir als Weg einzeichnen,
von aufgeschütteten oder gemauerten Buhnen, die als Küstenlinie oder Flussufer eingetragen sind.
Küstenlinie
Alle flächigen Bauwerke und Aufschüttungen, die direkt am Ufer anschliessen und durchgehend mit dem Grund verbunden sind, verlängern die Uferlinie.
Meist bilden sie auch einen erweiterten Territorialanspruch.
Es macht keinen Unterschied, ob es sich um Aufschüttung, Anschwemmung oder Konstrukt handelt,
oder ob der Zweck der Schutz des Ufers oder eines Hafens ist, oder ob darauf ein befestigter Weg ist oder nicht.
Pier
Wenn das Bauwerk hingegen nicht durchgehend mit dem Grund verbunden ist, wird es als Pier eingetragen
(auf Holz- Stahl- oder Beton-Pfählen oder schwimmend).
Wellenbrecher
Wenn das Bauwerk nicht mit der Küste verbunden ist, wird es als “breakwater” eingetragen.
Details siehe Übersichtsseite Hafen
Gruss, Markus