Ist diese Beschilderung rechtsgültig?

Moin!

Es geht um diese Beschilderung

Ich halte sie für diese Straße nicht für rechtsgültig, weil sie auf einem Privatgrundstück (hinter einem Zaun) steht, bei der Ausfahrt kein „Ende“-Schild steht und weil es grundsätzlich an dieser Stelle vollkommen widersprüchlich wäre. Der gesamte Weg dorthin ist Anlieger frei, 30 und genauso schmal, aber die letzten 100m sind dann verkehrsberuhigt? Ergibt für mich keinen Sinn.
Wie ist Eure Meinung? Oder lieber gleich die Stadt anschreiben?

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Sehr wahrscheinlich nicht. Aber eine echte Antwort bekommst Du nur von der Stadt.

Ob dieses Schild rechtskonform dort steht, wird sich schwer klären lassen. Du schreibst ja, dass es sich um einen Privatweg handelt. Aber ist es ein Privatweg mit öffentlicher Nutzung (dafür spricht, das am Ende Poller stehen und der Weg offensichtlich als Fuß- und Radweg weiter führt). Wenn es sich um einen reinen Privatweg ohne öffentliche Nutzung handelte, stünde es dem Besitzer frei, dies nach Gutdünken zu beschildern, sofern die Beschilderung keine Auswirkung auf die angrenzenden öffentlichen Straßen hat. Aber wie das rechtlich genau aussieht bei einem privaten Weg mit öffentlicher Nutzung, weiß ich nicht.

Aber letztlich halte ich das für OSM für unerheblich. Auch dass es in Gegenreichtung kein Ende-Schild der verkehrsberuhigten Zone gibt. Selbst auf öffentlichen Straßen gibt es derartig viele nicht ganz korrekte Beschilderungen.

In diesem Fall würde ich ganz pragmatisch den Wegabschnitt als verkehrsberuhigte Zone taggen und gut ist.

Das habe ich nicht geschrieben und das ist auch nicht der Fall. Es ist eine öffentliche Straße, nur eben „Anlieger frei“.

Achso, sorry.

Es ist zu 99,9% Wahrscheinlichkeit ein privates Schild. Das sieht man auch an der falschen Rückseite (es fehlt “Ende VBB”): Mapillary

Wie bereits geschrieben, wenn Du es zu 100% wissen möchtest, dann frage bei der Stadt an.

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Wenn es nicht offiziell sein sollte (wovon ich ausgehe), dann ist es doch so angebracht, dass es ggf. zu Verwechslungen kommen kann, der Eigentümer wird das vermutlich entfernen müssen.

Ich hab dann mal die Stadt angeschrieben. Die Anwohner glauben scheinbar auch nicht an das Schild, sonst würden sie ja nicht dort Parken :person_shrugging:t2:

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das macht ein Verwarngeld von 15 EUR.
Eigentlich ziemlich lächerlich für dieses anmaßende Verhalten.

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Es handelt sich (laut Beschluss) um eine Tempo-30-Zone, die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich wurde geprüft und abgelehnt:

Also wird das Schild mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Privatgrundstück privat aufgestellt worden sein. Somit ungültig.

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Hut ab, dass Du das gefunden hast. Vielen Dank!
E-Mail an die Stadt ging bereits raus. Den Bezirksbürgermeister Misburg kenne ich persönlich, dem stecke ich das mal bei Gelegenheit …

Das halte ich für ein Gerücht. Privatleute dürfen keine StVO Zeichen aufstellen die verwechselt werden könnten mit denen der öffentliche Hand, und das ist hier, wie man ja an dieser Diskussion sieht, eindeutig der Fall.

Deshalb - In diesem Fall würde ich das einfach so eintragen egal ob das rechtskräftig da steht oder nicht. Defakto kann der Fahrzeugführer das ja nicht beurteilen, und wir nach den “On the ground” regeln auch nicht.

Wenn man es genau wissen will kann man ja bei der Stadt nach der Verkehrsrechtlichen Anordnung für das Zeichen 325 fragen, und denen den genauen Standort mitteilen.

Flo

Doch, dürfen sie, solange klar ist, dass sie sich allein auf das Privatgrundstück beziehen. Als wenn Du in Deine private Garagenzufahrt ein offiziell aussehendes Parkverbotsschild stellst, ist das unproblematisch. Bei einer Garagenzufahrt wäre es auch unkritisch, wenn es sich bei einer Privatstraße handelt, sollte man zusätzlich durch Beschilderung verdeutlichen, dass es sich um Privatgelände handelt. Ich hatte das mal für eine zurückliegende Diskussion recherchiert, finde aber jetzt auf die Schnelle nicht das Richtige dazu im Internet.

Übrigens sind ja die Parkplätze von Supermärkten in der Regel auch Privatgrundstücke. Über Schilder auf einem solchen Parkplatz entscheidet meines Wissens der Besicher bzw. Betreiber und die Straßenverkehrsbehörde.

Also scheint es sich hierbei um eine öffentliche Straße zu handeln. Da hat dann die Privatperson kein Recht, selbst Verkehrsschilder aufzustellen. Das Schild steht zwar offensichtlich auf einem Privatgrundstück, es steht aber so, dass man es auf die Straße bezieht. Daher ist das hier diskutierte Schild mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal und muss vom Besitzer entfernt werden.

Etwas anderes wäre es, wenn er ein selbst gestaltetes Schild “bitte Schrittgeschwindigkeit fahren” aufstellte.

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Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass Anlieger von Nebenstraßen inoffizielle Schilder aufstellen, die auf die spielenden Kinder hinweisen, gegenüber von dem hier diskutierten corpus delicti steht so etwas, linke Straßenseite auf Höhe der (nicht gemappten) Umspannstation.

Im vorliegenden Fall wollte der Anwohner vermutlich gleich Nägel mit Köpfen machen und hat deshalb ein (ohne Zeifel illegales) “offzielles” Schild aufgestellt. Da das ganz eindeutig privater Natur und daher verkehrsrechtlich ohne Bedeutung ist, würde ich es einfach ignorieren. Wir Mapper sind ja nicht der verlängerte Arm der Ordnungsbehörden - die werden es schon entfernen lassen, wenn sich jemand dadurch angepieselt fühlt. Stattdessen würde ich das offizielle Schild 136-10 (Vorsicht Kinder), das auf Höhe der Garage von Haus Nummer 6 steht, erfassen und gut is.

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In dem Fall ist es nicht nur ein Verstoß gegen § 33 StVO sondern schnell eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB. :wink:

Außerdem wäre bei einer Eintragung fraglich bis wohin man dies einträgt. Denn es gibt ja kein Ende. Und für die Gegenrichtung wird es ebenso nicht gelten, da kein zweites Schild vorhanden.

Bewusst Dinge einzutragen die offensichtlich rechtswidrig sind dürfte so oder so falsch sein.

Wenn es tatsächlich öffentlichen Verkehr gibt, darf man kein Schild aufstellen, auch wenn es ein Privatweg ist.

Quelle: VG Braunschweig, 18.02.2004 - 6 A 586/02

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Wenn das den Thread unerlaubt ausweitet, dann bitte verschieben.

So gesehen müssten alle neuen Fahrradstraßen in Frankfurt den Tag Fahrradstraße verlieren. Nach Auskunft des hessischen Verkehrsministerium ist die Beschilderung nicht rechtskonform. Bei FragdenStaat gibt es ein Schreiben, aus dem das hervorgeht.

Aber weil ich mich der Fahrradstraßenbeschilderung beschäftigt habe, bei den Fahrradstraßenschildern kann es sein, dass die durch die Situation und andere Schilder automatisch aufgehoben werden. Es besteht also nicht die Pflicht das Ende zu beschildern. Man müsste überprüfen, ob es solch eine Reglung auch für diese Schilder gibt.

Eine offizielle aber nichts rechtskonforme Beschilderung gegenüber einem einzelnen, offensichtlich von privat aufgesattelten Schild, bei dem sogar bekannt ist, dass exakt diese Beschilderung von öffentlicher Seite abgelehnt wurde… Jetzt nicht ganz vergleichbar. :wink:

Im Grundsatz bin ich voll bei Dir. Aber dann wäre die grundsätzliche Frage, ob nicht erstmal jede Beschilderung und deren volle Entfaltung der Rechtswirksamkeit geprüft und bestätigt werden müsste. (Was schon wieder wahnsinnig deutsch klingt… :stuck_out_tongue_winking_eye:)

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Update: jetzt wurde das Schild geändert:

Nur ist das eben keine Privatstraße. Na ja, ich hab es mit hazard=children und maxspeed=30 drin, aber das Ganze wirkt wie ein Kleinkrieg zwischen den Anwohnern und der Stadt.

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Nur ist das eben keine Privatstraße. Na ja, ich hab es mit hazard=children und maxspeed=30 drin, aber das Ganze wirkt wie ein Kleinkrieg zwischen den Anwohnern und der Stadt.

wenn wir ja bereits festgestellt haben dass das Vorgängerschild keine rechtliche Wirkung hat da nicht offiziell, dann ist die Lage nach dem Update vermutlich genau diesselbe, ob das jetzt ein Autobahnschild oder ein absolutes Halteverbot ist spielt dafür keine Rolle.

Ja, ich wollt’s nur als Update mitteilen. Die Stadt hat mir mittlerweile auch genau das bestätigt: überall 30 und die Anwohner stellen immer wieder eigenmächtig Verkehrszeichen auf. Ich wollte nicht darüber diskutieren, ob das neue Schild rechtsgültig ist :wink:

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