Interssant. Ich hätte gedacht nur eine Straße kann die Vorfahrtsstraße sein.
Aber in der VWV StVO steht tatsächlich zu §8 II 6.b)
Sind beide Straßen Vorfahrtstraßen …
Ich würde die Vorfahrtsstraßen dennoch am Vorfahrt-gewähren- oder Stoppschild enden lassen.
StVO Anlage 3
“Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.”