Um das herauszufinden kann man einfach mal in die aktuelle STVO schauen:
“Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.”
Siehe auch Abknickende Vorfahrt – Wikipedia
Der ADAC Jurist erklärt hier https://www.youtube.com/watch?v=KzlgL_RykLg&ab_channel=ADAC übrigens bei 1:30, dass man, wenn man der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, nicht abbiegt sondern lediglich die Richtung ändert. BayObLG Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi - Zur abknickenden Vorfahrt