Da imho so ziemlich jedes Projekt das eine “Relizenzierung” vornimmt so vorgeht. (z.B. ein Softwareprojekt das von GPL v2 auf GPLv3 umsteigt) sehe ich hier kein Problem. Ausserdem wer sollte denn dagegen klagen? Die jenigen die zugestimmt haben das ihre eigenenen Daten under die ODbL gestellt werden?