Eine Weitergabe/Veröffentlichung im Sinne des KUrhG muss nicht für jeden zugänglich (ala online, Plakatwand, etc.) sein. Es ist auch ausreichend, wenn es nur für eine begrenzte Gruppe zugänglich ist. Daraus folgt dann, dass wenn die Daten bspw. dem Auftraggeber übergeben wird bereits eine Weitergabe erfolgt und diese Daten demnach unter cc-by-sa stehen müssen. Mit oben genannten Folgen.

Keine Weitegabe wäre im Sinne des KUrhG, wenn das Ergebnis so aufbewahrt wird, dass es nie ein anderer, außer dem Urheber sehen kann.

BTW: Es ist auch egal, wer es veröffentlicht. Wenn man ein Werk nur für Tante Frida macht und die es dann beim nächsten Kaffeeklatsch im Seniorenheim rumzeigt ist es ebenfalls eine Veröffentlichung.