Infos aus Bildern von Wikimedia Commons ableiten?

Durch das Gespräch der letzten Radio-OSM-Folge über Mapillary bin ich drauf gekommen: Ist es lizenzrechtlich möglich, aus Bildern von Wikimedia Commons Informationen abzuleiten und in OSM einzupflegen?
Also, ich meine keinen Massenedit und ich meine auch nicht die Geokoordinaten eines Fotos (die ja womöglich von Google sind), sondern Folgendes:
Ich sehe ein Bild bei Commons, das ich durch Ortskenntnis o.ä. einem Objekt in OSM zuordnen kann. Auf dem Bild erkenne ich Eigenschaften des Objekts, die ich gerne in OSM taggen würde: Hausnummer, Farbe, Position der Eingangstür, Briefkasten davor oder so.
Also: Geht das lizenzmäßig?

Wenn die Bilder CC0/PD sind ohne Bedenken würde ich sagen. Vielleicht noch drauf verlinken (edit: im Changeset natürlich). Problem dabei ist eher das Alter der Bilder.

Meine Interpretation wäre, dass du durch das Extrahieren solcher Infos aus normalen Fotos (meint keine Bilder von Plänen, etc) weder den Datenbankschutz noch das Urheberrecht verletzt, solange du die Position selber kennst.

Bspw.: Wenn ich ein Bild vom Bundestag mache und du auf meinem geschützten Bild die Stufen zählst und in OSM einträgst. Dann hättest du weder mein Urheberrecht verletzt und die Anzahl der Stufen wären nach meiner Interpretation auch keine Datenbank.

@aighes: du meinst also, unabhängig von der Lizenz? Das wär natürlich super und vergrößerte die Auswahl erheblich

Die Lizenz (und das Urheberrecht) schützt nicht alles, was irgendwo auf der Karte oder auf dem Foto vorkommt, insbesondere wenn das öffentlich zugängliche Daten sind (Höhe des Gipfels, Zahl der Stufen etc.).
Geschützt ist das Werk und Teile davon (also ein Ausschnitt der Karte, des Fotos), bei einer Datenbank die Zusammenstellung (auch in Auszügen).

Ein anderes Thema ist es, dass man Daten nicht unbesehen in OSM übernehmen sollte, da man dann u.U. auch Fehler übernimmt. Bei einem Foto sehe ich da kein Problem (es sei denn, das Bild wurde retuschiert oder ist zu alt).
edit: präzisiert

Das wäre zumindest meine Interpretation von UrhG §15. Das was du vorhast berührt meiner Einschätzung nach keinen der genannten Punkte.

Anders kann es sein, wenn du Hilfsmittel nutzen musst, die du nur zu bestimmten Zwecken nutzen darfst, um an das Bild zu kommen.