Mueck
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Das Rumlatschen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist verboten, ob nun längs oder quer. (Ebenso Gleisanlagen der “richtigen” Bahn wie auch bei der Straßenbahn, solange die nicht straßenbündig liegen. Eingepflasterte Gleiskörper sind bissele Grauzone.)
Nur auf “normalen” Straßen ist’s legal.
Wie nun ein ortsunkundiger Wandersmann erkennen soll, ob eine Straße irgendwo weit weg Kraftfahtstraßenschilder hat oder nicht und ob das Benutzen eines Trampelpfades zum Queren daher als ordnungswidrig überhaupt verfolgbar wäre, sei mal dahin gestellt …
Ansonsten gibt’s noch die StVO §25:
Eine Leitplanke wäre m.E. eine Sicherheitseinrichtung, keine Absperrung.