Illegaler Weg

Es gibt Gegenden wo Wege entstehen die ganz offensichtlich verboten sind:
Eine Schnellstraße, 200 m weiter eine Fußgängerbrücke aber die halbe benachbarte Siedlung macht sich den Weg kürzer (unter Mißachtung eigener Gesundheit) was selbst auf Luftbilder zu sehen ist.
Gibt es irgend ein Tagging Schema dafür, wurde das irgendwo angesprochen?

Also du meinst Wege, die de fakto genutzt werden aber nicht “amtlich” sind, oder? Bisher habe ich sowas immer einfach als highway=path oder highway=track getaggt, da das ja meistens auch dem Aubauzustand entspricht.

Würde mich aber auch interessieren, ob man das “inoffiziell” noch besser unterstreichen könnte. Andererseits aber: Wozu eigentlich?

Damit nicht irgendein Depp mit sturem Blick auf seine iphone-routing-app über die Autobahn latscht und platt gefahren wird.

Ein access=no wäre das mindeste.

Gruß,
ajoessen

Zwei Gründe:

  1. ist es illegal aber als solches vielleicht nicht immer zu erkennen. Insbesondere wenn Verbotsschilder abgebaut werden.
  2. kann man nur mit eigetragenen Wegen (Realität) dem ungetagten Weg vom Satbild vorbeugen. Eigentlich zeichnet man solche Wege nicht ein, aber wie will ich sie vom Routing ausschließen? Gerade bei highway=path.

Wozu: Weil die OSM die Realität abbildet.
Ein Kollege von mir meinte: highway=* und acces=no

Keine Ahnung ob´s ausreicht. Gibt es sowas wie status=illegal ?

Wenn es gefährlich ist, könnte man über ein hazard=* nachdenken.

Ansonsten: woran erkennt man, dass ein Weg offiziell ist?

EDIT: access=no bedeutet, dass eine Nutzung verboten ist. Dies wird in der Regel durch ein Schild ausgedrückt, aber nicht dadurch, dass neben an ein schönerer Weg verläuft.

access=no kann man machen, die Frage ist nur ob das die lieben Anwohner stört. Fremde machen sich sicher ein bischen mehr Gedanken wo sie welche Straße überqueren. Wenn nicht, ist ihnen einfach nicht zu helfen.

Woran erkennen? Schwierige Frage, oder? Vielleicht wenn es offensichtlich ist, dass mich einer ruhig beschimpfen kann, wenn ich diesen Weg gehe? (Die quer durch “Rasen nicht betreten” Wege…)
Ein Beispiel was mir benannt wurde war ein illegaler Weg quer durch eine Gleisanalage…

Bei Gleisen würde ich die beiden Wegteile nicht mit den Gleisen verbinden, sodass der Pfad nicht mit dem anderen Stück verbunden ist. An die Enden ein hazard=train oder sowas.

Bei der Schnellstraße sehe ich aber keinen Grund, warum der Weg illegal sein soll. Er ist nicht der geschickteste Weg, aber es ist einer. Gibt es eine Leitplanke, würde ich wie oben bei den Gleisen den Weg nur bis zu der Leitplanke zeichnen.

Rasen nicht betreten ist ein Fall für Weg mit dem Weg-Taggs (mit note=Betreten verboten vor Luftbildmappern schützen).

meinst Du sogenannte Trampelpfade?
Da gibt es hier einen über eine Wiese der entstanden ist, da sie (die Wiese) als Abkürzung missbraucht wurde. Offizieller Weg
ist ca. 50 Meter länger.

Den hatte ich mal als Path eingetragen aber mittlerweile wieder gelöscht.

Chris

Ja das dachte ich auch erst Chris.

Aber hier scheint es wirklich um solche “brenzligen” Sachen zu gehen wie Autobahnen, Eisenbahnschienen, … . Da wäre es zugegebener Maßen wirklich blöde, wenn OSM einen fremdendazu “verleiten” würde einen anerkannter Maßen unsicheren Weg zu gehen.
Denke access=no ist da doch ein guter Kompromiss, der zur Zeit auch von den meisten Routern verstanden werden wird.

@Marek, magste mal nen Link zu den Bing Bildern posten, damit man sich mal ein Bild machen kann?

zum den “Trampelpfaden”:

Die entstehen ja dadurch, dass sich eine Gruppe dazu entschliesst dort lang zu gehen und somit den “Willen” mancher Stadt-Planer einfach ignoriert.
Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass nach einiger Zeit der Weg offiziell (befestigt) wurde.

Krasses Beispiel aus Taunusstein: Lidl und Aldi haben direkt nebeneinander gebaut und die “Trennung” war ein 5-m Grünstreifen.
Resultat: die Beiden haben nach ca 1 Jahr zusammengelegt und aus dem Trampelpfad einen hübschen gepflasterten Pfad gemacht.

http://www.openstreetmap.org/?lat=50.140999&lon=8.157332&zoom=18&layers=M

Gruss
Walter

p.s. ich hab sogar mal eine Aldi-Verkäuferin gesehen, die den benutzt hat und dann bei Lidl Wurst gekauft hat. Gab mir irgendwie was zum Grübeln :wink:

Hallo,
anbei der Link zu einer solchen Situation:

http://www.openstreetmap.org/browse/way/134888917

Vor Ort bekommt man eine Strafe wenn man beim Durchqueren eines solchen Weges erwischt wird…

Aber nur, wenn man es überlebt…

Gruß und SCNR,
ajoessen

Das Rumlatschen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist verboten, ob nun längs oder quer. (Ebenso Gleisanlagen der “richtigen” Bahn wie auch bei der Straßenbahn, solange die nicht straßenbündig liegen. Eingepflasterte Gleiskörper sind bissele Grauzone.)
Nur auf “normalen” Straßen ist’s legal.
Wie nun ein ortsunkundiger Wandersmann erkennen soll, ob eine Straße irgendwo weit weg Kraftfahtstraßenschilder hat oder nicht und ob das Benutzen eines Trampelpfades zum Queren daher als ordnungswidrig überhaupt verfolgbar wäre, sei mal dahin gestellt …

Ansonsten gibt’s noch die StVO §25:

Eine Leitplanke wäre m.E. eine Sicherheitseinrichtung, keine Absperrung.

Moin,

und der westliche Weg ist erlaubt?
Er sieht bei Bing zwar fast wie angelegt aus - aber soviel Unterschied besteht da doch wohl nicht.

access=no ist aufgrund des generellen Verbotes gerechtfertigt - und sinnvoll, um unbedarftes Routing zu vermeiden.
“Willige” habe sowieso Möglichkeiten, das per Blick auf die Karte oder auch programmtechnisch zu ignorieren.

Gruß
Georg

Moin Georg,
beide Wege sind dort verboten.

Gruß,
Marek

@Mueck: Ich bin (fälschlicherweise) bei einer Schnellstraße von einer Bundesstraße ausgegangen. Bei einer autobahnähnlichen Straße hast du völlig recht. In diesem Fall würde dann aber wohl der zweite Teil greifen: Eintragen und den Weg vor der Leitplanke enden lassen und ein noexit=yes an den letzten Node.

Nicht das “Durchqueren” des Weges wird bestaft sondern das Überqueren bzw. der Versuch die Gleise zu überqueren- feiner Unterschied.

Ich wüsste nich wo man eine Strafe bekommt eine freie Fläche (ohne irgendeine Absperrung bzw. Schilder…) zu betreten!
Was anderes ist das ja erstmal nicht - das da 1000ende vorher einen Weg getrampelt haben ist da Rechtlich nicht von belang!

Diese “freie” Fläche gehört mit Sicherheit irgend jemandem. Wenn du Pech hast, der Bahn. Und schon hat die Bundespolizei einen Vorwand wg. Hausfriedensbruch.

Gruß,
ajoessen