bin heute von OSMAND über eine eigentlich illegale Autobahnauffahrt geschickt worden und habe mich auch nicht getraut so zu fahren.
Nun wollte ich den “Fehler” korrigieren, stelle aber fest das man Google Streetview dort in der Tat keinerlei Verbotsschilder sieht.
Da diese Stelle sich am Nordwestkreuz Frankfurt befindet, halte ich es für echt sehr gefährlich bei dem Verkehr dort über diese gepflasterte Auffahrt ohne Beschleunigungstreifen zu fahren. Aber wenn nun mal kein Verbotsschild dort steht…
Bin mir jetzt unsicher was man machen soll.
Um was geht es Dir denn? Um diese Überleitung? http://goo.gl/maps/ILejg
Woraus leitest Du denn den “emmergency”-Tag ab?
Zumindest die Beschilderung mit einem nicht weiter eingeschränkten 250er wäre so “eigentlich” ein breiter Fußweg… also highway=footway, width=4m
(Sofern man denn mal ausblendet, was der Schildaufsteller eigentlich sagen wollte…)
Zumindest der nördlichere Weg hat laut Streetview ein Verbotsschild (zumindest wenn man von unten kommt).
Einbahnstraßenschilder kann ich keine erkennen, daher scheint oneway falsch zu sein.
Nach einem kurzen Blick in die StVO befürchte ich, dass die Fahrbahnbegrenzung das abbiegen nicht untersagt.
Wenn wir nicht auf einer Autobahn wären, die nur Kraftfahrzeuge zulässt. Also wär das in dem Fall access=no. Allerdings steht von der anderen Seite kommend kein Schild.
Also wäre es in der “eigentlichen” Befahrrichtung ein “Access=no” und in der Gegenrichtung alles frei? Also gemäß Beschilderung ein Oneway in der “gefühlt falschen Richtung”?
http://goo.gl/maps/8LkfV
Ich wäre bislang davon ausgegangen, dass es in unserer Straßenverkehrsordnung irgendwo einen Passus gibt, der “spitzwinkliges Abbiegen in die Regenrichtung” auch dann verbietet, wenn kein Schild dran steht.
(Im Gegensatz zu z.B. Frankreich, wo allenthalben Schilder stehen, die das U-förmige Abbiegen “in den Gegenverkehr” an Autobahn-Auffahrten/Abfahrten explizit untersagt. beleibiges Beispiel: http://goo.gl/maps/ZryAd )
An “Taunusblick” steht seit einigen Monaten ein “Einsatzfahrzeuge frei” unter dem 250er an dieser Stelle: http://goo.gl/maps/lUl3j
Die Gegenrichtung von der Autobahnraststätte hat auch einen “Fußgänger Durchgang verboten” bekommen. http://goo.gl/maps/JDvMAhttp://goo.gl/maps/2ifSC
(Gilt “Verbot für Fußgänger” eigentlich für Reiter?)
(An anderer Stelle hier in der Gegend ist man sehr konsequent was die Beschilderung von Wirtschaftswegen anbelangt: )
Ok, dort wo ich gesucht habe, da war von dem Verbot des Überfahrtens nur bei Zeichen 295 als Fahrstreifenbegrenzung die Rede, nicht jedoch als Fahrbahnbegrenzung.
Interessant dazu fand ich auch:
Quelle: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat295.htm
Da ist vom Parken außerhalb der Fahrbahn, also hinter der Fahrbahnmarkierung, die Rede. Bei einer rechten Fahrbahnmarkierung ist nämlich das Parken rechts von der Fahrbahnmarkierung erlaubt, wofür ein Überfahren notwendig ist.
Sollte das überfahren der Fahrbahnbegrenzung wirklich nicht erlaubt sein, dann fänd ich ein access=no in jedem Fall gerechtfertigt.
Aus Sicht des Autofahrers schon. Allerdings dürfte es einen solchen Fall in der Theorie garnicht geben.
Was das spitzwinklige Abbiegen angeht. Selbst wenn es eine solche Regelung gibt. So besonders spitzwinklig sind die Abbiegungen hier nicht.
Nicht schlecht das sich über Nacht so viele Leute zu dem Thema äußern
An der hier diskutierten Stelle schneit ein access=no aus meiner Sicht dann schon ok zu sein. Das Schild ist ja da. Ursprünglich meinte ich aber die etwas weiter südlich gelegene Ausfahrt wo keine Schilder steht, was hier der Gegend ja wirklich sehr ungewöhnlich ist. Normalerweise steht hier auch an dem kleinsten Waldweg ein Durchfahrt verboten Schild.
Ich fand bisher access=emergency noch am besten. Vielleicht gibt es ja mal ein Navi wo man sich ein Notfallrouting berechnen lassen kann z.B. zum Krankenhaus und dann wäre es ja durchaus interessant diese Auffahrten benutzten zu können.
Machen wir es also einfach mit gesundem Menschenverstand und setzten ein access=no drauf. Wenn es auch formal fraglich ist ob das so richtig ist.
Es geht aber doch jetzt um http://www.openstreetmap.org/browse/way/26201433
In welchem Notfall willst Du den denn nutzen?
Falls http://www.openstreetmap.org/browse/way/3999924 oder http://www.openstreetmap.org/browse/way/66386871 unpassierbar sein sollten?
DAS halte ich mal für ziemlich hypothetisch (das sind jeweils nur 100-200m Autobahn, die Du damit “überspringen” könntest).
Dieser Weg ermöglicht NICHTS was man dort nicht (wesentlich) einfacher auch so schon in dem Kreuz fahren könnte, wenn man mal vom Erreichen der regulären Abfahrt “Lorscher Straße” (zum McDonald’s…) aus Richtung A66 Fahrtrichtung Ost absieht.
Ich habe mal die Speicherkarte aus dem Auto mit hineingenommen und zwei Screenshots von letzter Woche von den besagten beiden Stellen aus dem GPS-DVR genommen:
Die “Beschilderungssituation” gegenüber Google-Streetview hat sich also nicht geändert.