Der Georgien-Thread hat mich auf folgende Idee gebracht:

Könnte man nicht, anstatt eines CC Forks, in dieser Community einen “Fork” gründen, indem die Mitglieder ihre Daten zwar auch unter die OBdL stellen, die aber keine Lizenzvereinbarung mit der OSMF abschließen und damit auch nicht deren Contributor Terms “unterschreiben” müßten.
Also: Man diskutiert die Bedingungen, unter denen die Mapper bereit sind “ihre” Daten unter die OBdL zu stellen, definiert diese Bedingungen zu einer Lizenzvereinbarung und schließt dann die Lizenzvereinbarung mit dem Fork-Server-Betreiber ab. Man könnte z. B. in die Terms einen Passus einpflegen, daß für Rechtsfragen deutsches Recht gelten soll und die deutsche Gerichtsbarkeit gelten soll. etc.
Wir haben hier so viel darüber diskutiert, welches Recht nun anwendbar ist. Vielleicht käme man so der Anwendbarkeit von deutschem Recht ein wenig näher.

Mitmachen könnte natürlich jeder Mapper, unabhängig davon, ob er in Deutschland mappt und unabhängig von seiner Nationalität, soweit ihm das “deutsche” Recht passt.

Das hätte dann den Vorteil, daß eine OpenStreetMap-Lizenz insgesamt, also einschließlich der Daten des Forks unter die OBdL gestellt werden kann, aber trotzdem eigene Terms gelten würden.