Hunde "abkoten" verboten - wie taggen?

Oh man mal ehrlich, wer braucht denn solch eine feinkörnige Grannulierung per Gesetz? Und vor allem wer soll die so schnell mental verarbeiten? Herje… danke für die Erläuterung, aber das Thema ist ja Exkremente von Vierbeinern. :wink:

Auf der Fahrbahn ist man nicht unbedingt sicherer, wahlweise fährt einem der nächste LKW/PKW fast den Arsch ab oder diverse Leute meinen besonders in der Stadt bei verlassen von Ausfahrten nicht blinken zu müssen, weil ist ja nur ein Radfahrer…

Wir leben ja hier in Deutschland, da ist die “Logik” eh eine ganz besondere: Bei einem kombinierten Fuß-/Radweg haben die Fußgänger keinen Vorrang, weil gegenseitige Rücksichtnahme funktioniert ja teilweise sogar noch, auch wenn diverse Autofahrer ihren Frust auf der Straße herauslassen müssen. Zur allgemeinen Bespaßung gibt es dann eben
genau noch das “Radfahrer frei”-Gehweg-Zusatzschild. Da sind die realen Tatsachen genau die gleichen (ein Weg für beide Verkehrteilnehmer), aber warum auch immer, meint man, da vorschreiben zu müssen, das man auch ja auf die Fußgänger besondere Rücksicht nimmt. Spätestens wenn du das den nächsten Verkehrsrichter fragst, bin ich mal auf die Antwort gespannt.

Ich habe Schilder dieser Art an Futterwiesen gesehen. Darunter eine Zusatztafel, wo darauf hingewiesen wird, dass Kühe im größeren Umkreis der Scheißhaufen und anderer Hundeausscheidungen kein Gras mehr anrühren.
Also vielleicht doch nicht nur “stupid” …

Weshalb sollte eine bauliche Trennung dies verhindern? Ein straßenbegleitender und damit benutzungspflichtiger Radweg muß auch die Möglichkeit bieten eine Abzweigung nach links zu erreichen. Ist dies nicht der Fall, ist straßenbegleitend IMHO passé.

Das hindert diejenigen, die über die Aufstellung von Verkehrsschildern zuständig sind nicht, trotzdem Gebotsschilder für Radwege aufzustellen. Kann ja zum ausschließen von Autoverkehr durchaus auch sinnvoll sein.

Die Sache mit straßenbegleitend ist leider etwas weit gestreut. Vom Rad-/Fußweg direkt neben der Straße nur durch einen Bordstein getrennt bis zu Wegen mit 10-20 Meter Abstand wird da vieles drunter verstanden. Punkt eins ist relativ klar, alles darüber hinaus ist Interpretationssache.

Edbert (EvanE)

Vielleicht sinnvoll, aber falsch. Dafür gibts ja andere Schilder.
Zu straßenbegleitend (benutzungspflichtig): Gute Kenntnis der StVO, insbesondere der VwV, auch unter Einbeziehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Radwegbenutzungspflicht, würde manchen, die darüber befinden, gut zu Gesicht stehen.

Das solls nun gewesen sein.

Gruß

Spätestens genaue Kenntnisse der Verwaltungsvorschriften kann man von einem uniformierten Gesetzeshüter, der ja dann die passenden Knöllchen ausstellt, wohl kaum erwarten.

Was wären denn die anderen Schilder neben Gebot für Radfahrer in den verschiedenen Varianrten mit/ohne Fußgänger? Ich kenne nur das Zusatzschild Fahrrad frei, das ja keine Benutzungspflicht enthält.

Edbert (EvanE)

Von diesem weniger, aber von denen die die Schilder aufstellen lassen.

Der Auslöser für die Frage, war mein Fehler. Bin da einfach gedanklich abgeschweiftauf Wege mit Z. 240/241, die weitab von Straßen verlaufen. Sorry.