Hunde "abkoten" verboten - wie taggen?

Och, die Aufrufe im Amtsblatt sind regelmäßig zu lesen.
Immer abwechselnd mit: “Trennt Euren Abfall anständig” und “Fahrt 30 in der 30 Zone”. :slight_smile:

bye
Nop

Nützt ja alles nichts, wenn die Konsequenzen fehlen.

Siehe auch ‘verkehrberuhigte Straßen’. 99% fahren da deutlich zu schnell, meistens auch die, die mit gutem Beispiel voran gehen müßten.

Oder: Absolutes Halteverbot. Neulich hat die Polizei mal wieder kontrolliert und einen jungen Fahrer angesprochen, der zum Geld holen da geparkt hat und dann noch entgegen der Fahrtrichtung. Er hat den P. gefragt, was das kosten würde. Antwort: 40,- € fürs Parken + 20.- € für falsche Richtung. Belangt wurde der junge Mann nicht: ‘Das nächste Mal kostet es.’ Weshalb nicht gleich?

Eine Woche später, sah ich denselben zufällig wieder beim Geld abheben, und wo hatte er wohl geparkt?

Gruß

Ich denke beim Falschparken hilft es eher zu sehen, dass man Leute damit behindert. Wenn die meinen Fahrrad-Fahrstreifen blockieren kriegen Sie auch immer einen bösen Blick zugeworfen :wink:

Bei Hunden finde ich das eigentlich nicht soo problematisch, ich verstehe es bei einigen bloß nicht, wieso die Ihre Wuffis in Buddelkisten ihr Geschäft verrichten lassen. Auch wenn ich gegen Kleinkarriertheit bin, denke ich kann man die Halter da schon mal drauf ansprechen. Hält denke ich wieder länger als jede Geldstrafe :stuck_out_tongue:

Nochmals. Es geht um absolutes Halteverbot. Man wird sich was dabei gedacht haben, dies einzurichten. Oder ist es hier auch so, wie mit den Zeichen 240/241 (Rad-Fußwege)?

Rechtlich gesehen wäre sofortiges Abschleppen zulässig (Polizei).

Um dann oft blöd angemault zu werden. Gilt auch für Ersteres, nach Ansprechen.

Gruß
Josef

Haha in der Regel mault mich keiner an :wink:

Mal ehrlich aber wirklich für jeden Kram Schilder ist doch auch irgendwie bescheuert. Wozu muss es eine Trennung Fahrradweg und Fußweg geben, wenn beide vorrausschauend handeln? Wozu ein Schild “Hunde hier kacken verboten”? Das sollte eigentlich nicht nötig sein. Jaja ich schwadroniere schon wie eine Gesellschaft sein sollte :wink:

Die Karte mit den Plätzen der Gullideckel kommt dann auch demnächst, wahrscheinlich von einem Kanalreinigungsunternehmen. :wink:

Genau.

Mit dem Hinweis auf die beiden Schilder ging es mir nur um ‘man wird sich schon was dabei gedacht haben’.
Es sind ja schließlich Gebotsschilder. Was haben die an einem einsamen Weg (z.B. parallel zu einem Fluß) zu suchen. Was gibt es da zu gebieten? Will man damit verhindern, daß ein Radfahrer versucht im Fluß zu fahren?
-:slight_smile:
Oder z.B. in einer 30 km/h Zone, wo jede schmale Verbindung mit einem dieser Schilder, die es hier laut StVO gar nicht geben darf, versehen ist.

Was ich nie verstanden habe, gibt es einen Unterschied zwischen dem Schild “Gemeinsamer Fuß/Radweg” und “Fußweg, für Fahrradfahrer frei”? Ajo welcome to Germany. Naja egal, dafür haben wir wenigstens Schilder :wink:

Es gibt zwei Unterschiede

  • Gemeinsamer Fuß/Radweg
    → foot=designated + bicycle=designated
    → falls Straßen-begleitend Benutzungspflicht in DE
  • Fußweg mit Fahrrad frei
    → foot=designated + bicycle=yes
    → Erlaubnis aber keine Benutzungspflicht (in DE)

HTH
Edbert (EvanE)

Also bei dem einen muss ich es benutzen, beim anderen kann ich es? Oh man…

und wenn du es noch genauer wissen willst: Bei Zweiterem ist der Radler nur “Gast” auf dem Fußweg. Der Fußgänger hat Vorrang und darf auch nicht aus dem Weg geklingelt werden.

In der Regel ja. Ausnahmen:

  • Der Weg führt nicht zu deinem Ziel
  • Der Weg ist aktuell unbenutzbar (Baustelle/Schnee/…)
  • Du bist mit einem Sportgerät (aka Rennrad) auf Trainingsfahrt

Edbert (EvanE)

Um es für !i! noch komplizierter zu machen:

letzteres aber nur, wenn der Weg auf der rechten Seite der Fahrbahn angeordnet ist

Und die einseitige Pflicht des Radfahrers zur “angepaßten Geschwindigkeit” (früher sogar: Schrittgeschwindigkeit) und “besonderen Rücksichtnahme”, während auf dem gemeinsamen Weg beide aufpassen müssen. M.a.W. (mindestens) rechtlich ist man als Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer.

Die Benutzungspflicht kann auch auf der linken Seite der Fahrbahn angeordnet werden.

Im Ernst? Ist mir neu. (Ich meine nicht Wege, die einseitig parallel zu einer Kraftfahrstraße oder sonstigen Straße mit bicycle=no angelegt, in beide Richtungen freigegeben sind und damit “praktisch benutzungspflichtig” werden.)

zu 1) kann bei ‘straßenbegleitend’ wohl nicht der Fall sein
zu 3) mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Die StVO sieht keine Ausnahmeregelung vor.

Rechtlich gesehen Unsinn, wenn der gemeinsame Weg benutzungspflichtig.

Die Rede war vom freigegebenen Gehweg.

Kann schon. Denk mal an eine bauliche Trennung.
Zu straßenbegleitend zählt auch noch dazu, dass für den Radweg die selben Vorfahrtsregeln gelten, wie für die eigentliche Fahrbahn.

hoffentlich wacht Oberförster nicht ob dieser herrlichen Diskussion aus dem Winterschlaf auf - last edit 16.2.11 :wink:
Gruss
Walter