Spätestens genaue Kenntnisse der Verwaltungsvorschriften kann man von einem uniformierten Gesetzeshüter, der ja dann die passenden Knöllchen ausstellt, wohl kaum erwarten.

Was wären denn die anderen Schilder neben Gebot für Radfahrer in den verschiedenen Varianrten mit/ohne Fußgänger? Ich kenne nur das Zusatzschild Fahrrad frei, das ja keine Benutzungspflicht enthält.

Edbert (EvanE)